Steuerprofessor Christoph Spengel hat wesentlich zur Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals beigetragen. So stützte sich auch das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 19.07.2019 in weiten Teilen auf sein Gutachten (Az. 2 K 2672/17). Zusammengefasst entschied das Gericht, dass es für die vermeintlichen Aktienkäufer keine Anrechnung der Kapitalertragsteuer geben kann und dementsprechend hohe Summen an Steuerermäßigungen zurückgezahlt werden müssen.
… weiterlesenGuter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
Cum-Ex – Vermögensabschöpfung droht Banken und Privatanlegern
17. Februar 2020 / 17.02.2020 / / 39Im Cum-Ex-Steuerskandal richtet sich das Landgericht Bonn nach Informationen des WDR und der Süddeutschen Zeitung inzwischen auf eine Prozesswelle ein. Die Kapazitäten des Gerichts sollen entsprechend erhöht werden.
… weiterlesenCum ex – Was ist das?
18. Oktober 2018 / 18.10.2018 / / 433
Cum Ex oder Cum/Ex ist ein finanziell sehr lukratives Spiel mit der Zeit, das nicht auf zufällige Entwicklungen setzt, sondern fest kalkulierbare Gewinne aus Käufen und Verkäufen kalkuliert, die rund um relevante Stichtage stattfinden. Berater und Verkäufer fordern Aktienkäufer direkt zur Umgehung von Kapitalertragssteuer auf. … weiterlesen
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