Bremen, 31. Januar 2014. „Darlehensnehmer, die mit Zinsswap-Verträgen Verluste erlitten haben, sollten ihre Schadensersatzansprüche prüfen lassen“, empfiehlt Dr. Petra Brockmann von Hahn Rechtsanwälte. Dies gilt beispielsweise auch für einfach strukturierte Swaps auf der Basis des Euribor, die seit 2009 angesichts des extrem niedrigen Euribor für die Darlehensnehmer wirtschaftlich höchst ungünstig sind. … weiterlesen






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