Wer ausgelassen Karneval feiern möchte, ist im Rheinland bekanntlich bestens aufgehoben. An jeder Ecke wird geschunkelt, gefeiert und gelacht. Veranstalter von Karnevalsfeiern, die ihren Gästen nur den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent abnehmen, müssen allerdings aufpassen. Denn dann spielt das Finanzamt möglicherweise nicht mit. Und auch der Bundesfinanzhof zeigte den Narren nun mitten in der heißen Phase der Session die lange Nase. … weiterlesen
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