Eine “Überraschende Entgeltklausel” ist nicht nur für übertölpelte Geschäftsleute ärgerlich, sie ist ab sofort auch offiziell nach höchstrichterlichem Spruch unwirksam. Der Bundesgerichtshof hat am 26. Juli die Wirkungslosigkeit solcher Klauseln bestimmt und sich damit auf die nun nicht mehr zulässige Praxis zahlreicher Dienstleister bezogen, die mit einem vermeintlichen Gratiseintrag Geschäftsleute zu einem Firmeneintrag überredeten, diesen dann aber später oftmals Rechnungen in bis zu vierstelliger Höhe schickten. … weiterlesen
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