Bierwerbung beschäftigte aktuell das OLG Stuttgart, das sich mit einem ganz besonderen Verstoß in Sachen „Wettbewerbswidrige Werbung“ befasste und beschloss: „Bier darf nicht als bekömmlich beworben werden“. In der Berufungsverhandlung ging es um Unterlassung von Werbung, die von einem Verein gefordert wurde. Schon das Landgericht Ravensburg hatte entschieden, dass Werbung für „bekömmliches Bier“ wettbewerbswidrig ist. … weiterlesen
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