Kündigt eine Bank ein Darlehen weil der Darlehensnehmer mit den Zahlungen im Verzug ist, kann sie keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 19. Januar 2016 entschieden (Az.: XI ZR 103/15). … weiterlesen
Alles zum Thema: BGH XI ZR 103/15
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