Ein Ehepaar bucht eine Kreuzfahrt in der Karibik. Doch drei Tage vor Reisebeginn platzt der Traum. Der Reiseveranstalter hatte vergessen, dem Ehepaar eine Kabine auf dem Kreuzfahrtschiff zu reservieren. Für die geplatzte Karibik-Kreuzfahrt sprach der BGH dem Ehepaar mit Urteil vom 29. Mai 2018 eine Entschädigung zu. Es erhält 3685 Euro wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit (Az.: X ZR 94/17). … weiterlesen
Alles zum Thema: BGH X ZR 94/17
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