Alles zum Thema: BGH VI ZR 739/20

BGH VI ZR 739/20 – Verjährung im VW Abgasskandal

/ 15.12.2020 / / 203

Das BGH-Urteil zur Verjährung im VW Abgasskandal (EA 189) steht noch aus. Der BGH ließ in der Verhandlung am 14. Dezember aber durchblicken, dass er Schadenersatzansprüche wohl für verjährt hält, wenn die Klage erst 2019 oder 2020 eingereicht wurde. Allerdings mit einer wichtigen Einschränkung. Die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist ist nach Ansicht des BGH dann Ende 2015 angelaufen, wenn der Kläger bereits 2015 Kenntnis darüber hatte, dass sein Fahrzeug konkret von den Abgasmanipulationen betroffen ist (Az.: VI ZR 739/20). Diese Einschränkung dürfte das BGH-Urteil, das in den nächsten Tagen verkündet werden soll, mehr oder weniger zu einer Einzelentscheidung machen. weiterlesen

VW Abgasskandal EA 189 – BGH entscheidet über Verjährung – VI ZR 739/20

/ 08.10.2020 / / 152

Der Bundesgerichtshof hat bereits im Mai höchstrichterlich entschieden, dass VW im Abgasskandal grundsätzlich zu Schadenersatz verpflichtet ist. Zur Frage der Verjährung der Schadenersatzansprüche hat sich der BGH noch nicht geäußert. Das ändert sich jetzt: Am 14. Dezember ist vor dem BGH unter dem Aktenzeichen VI ZR 739/20  ein Verfahren zum Beginn der Verjährungsfrist angesetzt. weiterlesen

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