Minderjährige haben das Recht auf eine ungehinderte Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ungestörte kindgemäße Entwicklung. Dahinter müssen auch das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und das Recht auf Meinungsfreiheit zurückstehen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 15. September 2015 (VI ZR 175/14). … weiterlesen
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