Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 13. Januar 2016 zwei Klauseln zur Kostenüberschussbeteiligung in Riester-Rentenversicherungsbeträgen für unwirksam erklärt (Az.: IV ZR 38/14). „Durch die betroffenen Klauseln wurden insbesondere Riester-Sparer mit relativ niedrigem Einkommen benachteiligt“, erklärt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
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