Bewertungen im Internet sind schnell abgegeben und entsprechen nicht immer der Wahrheit. Auch die Betreiber der Bewertungsportale kommen als Störer in Betracht, wenn sie negative Einträge nachträglich verändern. Dann machen sie sich die Inhalte unter Umständen zu eigen und müssen sie ggf. komplett löschen. Das entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 4. April 2017 (Az.: VI ZR 123/16). … weiterlesen
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BGH: Ärzte müssen Bewertung im Internet dulden
24. September 2014 / 24.05.2017 / / 39Ärzte müssen Bewertungen in entsprechenden Portalen im Internet hinnehmen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 23. September. Damit stellten die Karlsruher Richter das Recht auf Kommunikationsfreiheit über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Ein Arzt hatte auf Löschung seiner Daten in einem Bewertungsportal geklagt. Nachdem auch schon Amts- und Landgericht die Klage des Arztes abgewiesen hatten, wies der BGH auch die Revision zurück. … weiterlesen
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