Das so genannte Bearbeitungsentgelt ist nach zwei aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshofes eine unzulässige Klausel in Verbraucherkreditverträgen. Wer einen Kredit von seiner Bank bekommen hat und dafür neben den Zinsen noch eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 5 Prozent gezahlt hat, der kann sich diese Summe jetzt zurück erstatten lassen. Die Kreditinstitute rechnen mit Rückforderungen in dreistelliger Millionenhöhe. Vor dem Bundegerichtshof kamen am 13. Mai 2014 zwei Verfahren abschließend zur Verhandlung, die in den Vorinstanzen schon zugunsten des Kreditnehmers entschieden wurden. … weiterlesen
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Bearbeitungsentgelt der Banken auch für Unternehmer unwirksam
13. Juni 2014 / 13.06.2014 / / 45Mit zwei Entscheidungen vom 13.05.2014 (Az. XI ZR 405/12, Az. XI ZR 170/13) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Unwirksamkeit eines Bearbeitungsentgeltes für Privatkredite bestätigt. Zur Frage des Bearbeitungsentgeltes bei Unternehmerkrediten hat der BGH bisher noch nicht entschieden. … weiterlesen
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