Arbeitnehmer freuen sich verständlicherweise über Sonderzahlungen wie ein 13. Monatsgehalt. Allerdings können Arbeitgeber tariflich vereinbarte Sonderzahlungen zurückverlangen, wenn diese davon abhängig gemacht werden, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Stichtag auch noch besteht. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 27. Juni 2018 erneut bestätigt (Az.: 10 AZR 290/17). … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

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