Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses verständigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vielfach auf die Zahlung einer Abfindung. Entsprechende Vereinbarungen werden oft im Rahmen einer Betriebsvereinbarung oder eines Sozialplans mit dem Betriebsrat geschlossen. Dann müssen Arbeitgeber aufpassen: Wurde eine entsprechende Vereinbarung mit dem Betriebsrat geschlossen, kann der Arbeitnehmer auch nur mit Zustimmung des Betriebsrates auf Ansprüche aus der Vereinbarung verzichten. Abgeltungsklauseln zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind ohne diese Zustimmung ungültig. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 25.04.2017 bekräftigt (Az.: 1 AZR 714/15). … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

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