Das Geld der Anleger, die in Nachrangdarlehen der Autark-Gruppe investiert haben, muss nicht verloren sein. „Es bestehen gute Aussichten, Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler durchzusetzen, weil sie unzureichend über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben. Das zeigt auch ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach, das wir für unseren Mandanten erstreiten konnten“, sagt Rechtsanwalt Bastian Veller von der Kanzlei Buerger, Schmaltz aus Hagen. … weiterlesen
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