Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Attest darf ab erstem Krankheitstag angefordert werden

/ 25.07.2012 / / 41

Mitarbeiter müssen ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen, wenn der Chef es verlangt, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Gründe braucht der Arbeitgeber nicht zu nennen. Das hat das Landgericht Köln entschieden (Az. 3 Sa 597/11). weiterlesen