Mitarbeiter müssen ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen, wenn der Chef es verlangt, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Gründe braucht der Arbeitgeber nicht zu nennen. Das hat das Landgericht Köln entschieden (Az. 3 Sa 597/11). … weiterlesen
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

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