Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Einsteilige Verfügung gegen Antassia GmbH

/ 09.06.2010 / / 91

Wenn man sich wehren will dann schon richtig. Mein Respekt für eine Aktion des Stuttgarter Systemhauses Maier, das jetzt eine einstweilige Verfügung gegen die Antassia GmbH (Top-of-software.de) erreicht hat. Wer sich von dieser Firma belästigt fühlt, der kann dem Beispiel der Stuttgarter folgen und über einen Anwalt eine einstweilige Verfügung erreichen. Die Antassia-GmbH darf dann keine Mails mehr zusenden.

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Top-of-Software.de – Antassia GmbH

/ 24.05.2017 / / 10.008

Aktuell: Nachdem Rechtsanwalt Olaf Tank seine Arbeit für die Antassia GmbH eingestellt hat, wird der Forderungseinzug von der TROPMI Payment GmbH und anwaltlich durch ANINOS-Inkasso des Herrn Fedor Zutz, ebenfalls Osnabrück, durchgeführt.

Nach opendownload.de, outlets.de und softwaresammler.de hat sich nun auch die Firma Antassia GmbH aus Mainz mit Ihrem Produkt top-of-software.de (topofsoftware.de) in die Reihe der umstrittenen Machenschaften im Internet eingereiht. Derzeit werden sowohl durch Herrn Rechtsanwalt Olaf Tank Zahlungsaufforderungen versandt als auch durch die Firma Antassia GmbH direkt. weiterlesen