Stuttgart, 04. März 2014. Empfiehlt eine Bank einem Anleger, der Geld zur Altersvorsorge anlegen möchte, eine unternehmerische Beteiligung, so haftet sie wegen nicht anlegergerechter Beratung. Insbesondere dann, wenn der Kunde mit den Ersparnissen seinen Lebensunterhalt bestreiten will. So hätte die Volksbank Brackenheim-Güglingen in Baden-Württemberg einem Kläger mit diesem Anlageziel keine Schiffsfonds mit Totalverlustrisiko und unsicheren Ausschüttungen anbieten dürfen, urteilte das Landgericht Heilbronn am 13. Februar 2014 und verurteilte die Bank zu einer hohen Schadensersatzleistung von rund 500.000 Euro inklusive entgangenen Gewinn. … weiterlesen
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