Alles zum Thema: Altersvorsorge

Schiffsfonds zur Altersvorsorge ungeeignet: LG Heilbronn verurteilt Volksbank wegen nicht anlegergerechter Beratung

/ 24.05.2017 / / 67

Stuttgart, 04. März 2014. Empfiehlt eine Bank einem Anleger, der Geld zur Altersvorsorge anlegen möchte, eine unternehmerische Beteiligung, so haftet sie wegen nicht anlegergerechter Beratung. Insbesondere dann, wenn der Kunde mit den Ersparnissen seinen Lebensunterhalt bestreiten will. So hätte die Volksbank Brackenheim-Güglingen in Baden-Württemberg einem Kläger mit diesem Anlageziel keine Schiffsfonds mit Totalverlustrisiko und unsicheren Ausschüttungen anbieten dürfen, urteilte das Landgericht Heilbronn am 13. Februar 2014 und verurteilte die Bank zu einer hohen Schadensersatzleistung von rund 500.000 Euro inklusive entgangenen Gewinn. weiterlesen

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961