Alles zum Thema: Abgasskandal

VW muss Schadensersatz für Caddy zahlen und darf Nutzungsersatz nur zum Teil anrechnen – LG Hamburg 310 099/18

/ 05.03.2019 / / 371

VW kassiert im Abgasskandal vor dem Landgericht Hamburg eine weitere Schlappe. Der Autobauer muss einen VW Caddy zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten, entschied das LG Hamburg (Az.: 310 O99/18). Besonders an dem Urteil ist, dass VW für die gefahrenen Kilometer nur zum Teil einen Nutzungsersatz verlangen kann, wie das „Hamburger Abendblatt“ berichtet. weiterlesen

Schadensersatz statt Wertverlust im Abgasskandal – LG Krefeld 2 O 313/17

/ 19.02.2019 / / 517

Durch den VW-Abgasskandal haben Diesel-Fahrzeuge einen enormen Wertverlust erlitten, den die Verbraucher beim Verkauf ihres Autos zu spüren bekommen. VW-Kunden müssen allerdings nicht auf dem Schaden sitzenbleiben, wie ein Urteil des Landgerichts Krefeld vom 13. Februar 2019 zeigt (Az.: 2 O 313/17). weiterlesen

Schadensersatz im Abgasskandal – OLG Köln weist VW-Berufung als unbegründet zurück

/ 12.02.2019 / / 116

Im Abgasskandal sind Entscheidungen durch Oberlandesgerichte selten. Das liegt u.a. daran, dass VW lieber eine außergerichtliche Einigung sucht, um kein verbraucherfreundliches OLG-Urteil zu riskieren. In einem Fall war es nun anders und dabei kassierte VW vor dem OLG Köln eine deutliche Niederlage. Das OLG Köln entschied mit Beschluss vom 3. Januar 2019, dass die Volkswagen AG dem Käufer eines gebrauchten Audi A4 mit dem Dieselmotor EA 189 Eu5 Schadensersatz leisten und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 18 U 70/18). weiterlesen

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961