Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Bundesfinanzministerium warnt vor Betrugs-E-Mails

/ 24.05.2017 / / 36

Unter dem Absender “DIENST@bundesfinanzministerium.de” sind in den letzten Tagen E-Mails an Bürger versandt worden, die die Mitteilung enthalten, dass sie Anspruch auf eine Steuererstattung hätten. Die betroffenen Bürger werden in betrügerischer Absicht gebeten, in einem mit der E-Mail versandten Formular [Glossar] ihre Kreditkartendaten anzugeben und das Formular zurückzusenden. weiterlesen

Software-Heute.de – iNet Online LtD i.G. – Geschäftsführer Daniel Popp

/ 04.05.2010 / / 150

Nach opendownload.de, outlets.de, softwaresammler.de und top-of-software.de hat sich nunmehr eine weitere Firma, die iNet Onlin Ltd i.G. (also eine englische Limted in Gründung) aus Wistedt mit ihrem Portal Software-heute.de in die Reihe der umstrittenen Machenschaften im Internet eingereiht. Nach den uns vorliegenden Informationen versendet derzeit lediglich die iNet Onlin Ltd i.G. Rechnungen bzw. Mahnschreiben. Wahrscheinlich ist aber nur eine Frage der Zeit, dass auch wieder Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte beauftragt werden, Schreiben zu versenden. weiterlesen

Rechtsanwalt Tank erstreitet sich Bankkonto

/ 26.01.2011 / / 118

Der als Zahlungseintreiber für die Nutzlosbranchen schon in Vertretung der Gebrüder Schmidtlein bekannt gewordene Abmahnanwalt Olaf Tank hat jetzt mittels einstweiliger Verfügung eine Bank zwingen können, ihm ein Konto zu eröffnen. Die Bank hatte die Aufnahme der Geschäftsbeziehung verweigert, wie www.abzocknews.de mit Hinweis auf einen aktuellen Artikel in der Tagespresse informiert. Das Besondere an dem Fall: Hätte die Bank auf die Anfrage, ob Tank ein Konto eröffnen könne, erst gar nicht geantwortet, hätte sie ihm auch kein Konto einrichten können. Für verbraucherschutz.tv wieder mal ein Zeichen dafür, dass man im Kampf gegen die Nutzlosbranche um die Ecke denken muss und die Gesetze normalen Geschäftsverkehrs einfach nicht gelten. weiterlesen

opendownload.de-Opfer doppelt erfolgreich

/ 26.01.2011 / / 280

Der Berliner Anwalt Stefan Richter hat für Mandanten ein interessantes Urteil erstritten, dass nicht nur die ARAG verpflichtet, Rechtsschutz in einer Abzocke-Sache zu übernehmen – interessant ist auch, die Sprachregelung der Düsseldorfer Richter bezüglich der Nutzung des Wortes “Abzocke” und “Abzockerin”. Diese Sache spricht Bände und sollte Opfer ermutigen, ähnliche Wege zu beschreiten wie der Mandant der Berliner Kanzlei. weiterlesen