Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Abmahnung an Polizei wegen kino.to-Impressum

/ 18.06.2011 / / 157

Schon am Tag der Veröffentlichung hatte verbraucherschutz.tv darauf hingewiesen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft bei der Übernahme der Plattform kino.to auch die gesetzlich verankerten Impressumspflichten übernommen haben. Nach Abschaltung der Seite hatte die Polizei eine Info veröffentlich über den aktuellen Stand der Ermittlungen und darüber, dass weitere Ermittlungen gegen ALLE Beteiligten folgen. Die Verantwortung für diesen Eintrag konnte niemand nachvollziehen, da es kein rechtsgültiges Impressum gibt.

Die Kriminalpolizei Sachsen wurden nun von Kölner Anwaltskanzlei abgemahnt wegen des fehlenden Impressums.

Die Abmahnungserklärung ist wie in solchen Fällen üblich mit einer Unterlassungserklärung sowie einer Geldbuße von 411,30 Euro verbunden.

Erfahrung mit flug24.de – Thema Servicegebühr

/ 21.01.2016 / / 29.441

Ein Besucher von verbraucherschutz.tv schildert uns folgende Erfahrung mit www.flug24.de:

Am 17. 6- 2011 habe ich nach einer preisgünstigen Flugverbindung zwischen Wien und Frankfurt./M. gesucht (Hinflug 6. 8. 2011, Rückflug 8. 8. 2011). Ich stieß dabei auf die Website von „www.flug24.de“. weiterlesen

Arbeitsstelle als Testeinkäufer

/ 24.05.2017 / / 2.099

Solche Angebote sollten ungeprüft in die Tonne. Letztendlich geht es bei so etwas immer nur um die Rekrutierierung von Drückerkolonnen oder um das Sammmeln von Adressen. Wer also einen Traumjob als “Testeinkäufer” angeboten bekommt – Finger weg! weiterlesen

Aktuelle Pishing-Warung: Clickandbuy

/ 16.06.2011 / / 82

Aktuell werden wieder massenweise Pishingmails mit dem Betreff “ClickandBuy” und “Ihr Konto ist gesperrt”. Den Aufforderungen in dieser Mail sollte auf keinen Fall Folge geleistet werden. weiterlesen

Kaffeefahrt-Abzocke – Rückzahlung erzwungen

/ 16.06.2011 / / 84

Seelow (moz) Im vergangenen Jahr schloss eine CLT Marketing GmbH aus Cappeln auf Kaffeefahrten Reiseverträge mit Zahlung eines „Christophoros – Sorglospaketes“ für 49 Euro pro Person ohne Übergabe eines Sicherungsscheins ab. Als Reisende den Vertrag später widerriefen, schickte der Veranstalter eine Stornokostenrechnung anstatt die bereits gezahlten Gelder zurück zu zahlen.

Hier den ganzen Artikel aus der Märkischen Oderzeitung lesen