Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Offene Immobilienfonds: Dr. Stoll im ZDF-Beitrag

/ 24.05.2017 / / 237

Einen schönen Überblick über alle aktuellen Aspekte rund um die Immobilienfonds-Krise gibt ein Beitrag den wir aus der ZDF-Mediathek empfehlen können. Hier ansehen: . Als Experte wurde anlegerschutz.tv-Experte Dr. Ralf Stoll – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft befragt. Der Beitrag ist interessant für Anleger der großen Immobilienfonds wie z.B. AXA Immoselect, KanAm Grundinvest, SEB Immoselect oder CS Euroreal und zeigt gut verständlich auf, welche Möglichkeiten Anleger jetzt noch haben, bzw. wo auch weitere Risiken verborgen liegen könnten. weiterlesen

Werbeanrufe im Namen der Firma Letun

/ 21.03.2012 / / 236

Im Internet wird über Werbeanrufe berichtet, in denen im Namen einer Firma “Letun” aus Duisburg für eine so genannte Werbesperrliste geworben wird. Angeblich sollen sich Personen für ein einmaliges Entgelt eintragen lassen können, damit sie in Zukunft von lästiger Telefon-Werbung verschont bleiben. In mehreren im Internet beschriebenen Fällen wurden Personen ohne Aufforderung im Namen der Firma Letun angerufen, um Dienstleistung anzubieten. weiterlesen

Verfahren gegen die Webtains GmbH

/ 24.05.2017 / / 1.082

verbraucherschutz.tv würde gern eine Datenbank aufbauen, in der Prozesserfolge gegen “Mehrwertdienste” wie z.B. die Webtains GmbH zusammen gefasst werden. Mit Mandantenvertretung befasste Anwälte und klagende Opfer werden gebeten, uns ihren individuellen Fall kurz zu schildern. Wir werden jede einzelne Meldung auswerten und in die Statistik einfügen. Die Webtains GmbH sammelt ihrerseits Urteile. Dazu wollen wir eine Gegenkraft entwickeln und bitten Betroffene herzlich, sich zu melden. Uns interessieren alle Arten von Prozess-Ausgängen. Meldungen bitte an info@verbraucherschutz.tv

PS in eigener Sache: Das hier ist wichtig, bitte zerlabert mir das nicht mit irgendwelchen Nebenschauplätzen! weiterlesen

BGH: Heizkosten sind nach tatsächlichem Verbrauch abzurechnen

/ 17.03.2012 / / 197

Der BGH hat mit Urteil vom 01.02.2012 (Az. VIII ZR 156/11) entschieden, dass pauschale Berechnungen der Heizkosten in einer Jahresabrechnung unzulässig sind. Stattdessen ist stets nach Verbrauch abzurechnen. Dieses Urteil ist sicherlich zu begrüßen, da es mehr Gerechtigkeit für die Mieter bedeutet und auch aus ökologischer Sicht zu einem sparsameren Umgang mit Heizenergie motivieren wird. weiterlesen

Betriebskostenabrechnung immer gleich prüfen

/ 17.03.2012 / / 93

Einwände gegen Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung müssen vom Mieter fristgerecht erhoben werden. In der Regel hat der Mieter nach Erhalt der Rechnung vier Wochen Zeit, um sie zu überprüfen. weiterlesen