Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Abmahnung Waldorf Frommer

/ 11.10.2013 / / 223

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer zählt zu den engagiertesten Abmahnern Deutschlands. Die auf dieses Thema spezialisierte Kanzlei vertritt u.a. Sony bei der Rechtewahrung. Wir erhalten immer wieder Anfragen danach, wie man sich nach einer Abmahnung durch Waldorf Frommer zu verhalten hat. weiterlesen

Virtuelle Güter / Waren für Yang Metin2

/ 11.12.2012 / / 215

Die Sachverhalte und damit auch deren juristische Klärung im Streitfall werden immer komplizierter. Gerade lese ich auf netztwelt.de, dass da wohl ein Käufer über ebay “Virtuelle Güter” hat kaufen wollen. Dazu hat er sich einen Accountzugang beim Verkäufer angelegt, per Paypal 200 Euro bezahlt. Beim Öffnen des Account: Gähnende Leere. Der daraufhin angesprochene Verkäufer beschwört Stein und Bein, dass das “virtuelle Gut” dort abgelegt gewesen sei. weiterlesen

Kryptografie ist funktionierender Verbraucherschutz

/ 24.05.2017 / / 47

“Kryptografie ist funktionierender Verbraucherschutz” – Julian Assanges aktuelles Buch bringt es auf den Punkt. Wer Schutz im Internet wil, der sollte nicht versuchen, das Internet zu bremsen oder auf Gesetze und machtvolle Kontrollen zu setzen, sondern sich selbst unidentifizierbar machen. weiterlesen

EuGH soll über Monsterbacke entscheiden

/ 05.12.2012 / / 48

Der Bundesgerichtshof legt in einer aktuellen Entscheidung eine Frage zur gesundheitsbezogenen Lebensmittelwerbung dem EuGH vor. Die Beklagte stellt Milcherzeugnisse her und vertreibt einen Früchtequark mit der Bezeichnung “Monsterbacke”. Auf dessen Verpackungsoberseite verwendet sie den Slogan “So wichtig wie das tägliche Glas Milch!”. Die Klägerin hält dies für unzulässig im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit Art. 9 und 10 der sogenannten Health-Claim-Verordnung (Verordnung [EG] Nr. 1924/2006), weil der Werbeslogan sowohl nährwert- als auch gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel enthalte, weiter erforderliche Angaben aber fehlten. Im Übrigen sei der Slogan irreführend nach § 11 Abs. 1 LFGB, weil nicht auf den gegenüber Milch erheblich erhöhten Zuckergehalt hingewiesen werde. Sie hat die Beklagte auf Unterlassung und Zahlung der Abmahnkosten in Anspruch genommen. weiterlesen

05226318110

/ 17.06.2015 / / 4.024

Habe gerade einen Anruf unter dieser Nummer bekommen 05226318110. Er wär das Branchenbuch, “gelbe Seiten, die Auskunft und sie wissen schon!” – Nein, ich wusste nicht und hab dann etwas gegooglet und bin entsetzt, wie viele Genervte sich im Internet über diese Nummer aufregen. Das Modell ist ganz einfach: Die Angerufenen werden “schwindelig geredet” und irgendwann sagt irgendwer schon zu irgendwas “Ja & Amen” und steckt damit tief in der Abo-Falle.

Was man wissen sollte: Dieser Dienst hat weder mit den offiziellen Verzeichnissen der Telekom etwas zu tun, noch bestehen verwandtschaftliche Beziehungen zu den Gelben Seiten noch spricht der Anrufer im Namen von Google.