Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Abmahnung Waldorf Frommer – “Blue Jasmin” (Warner Bros. Entertainment GmbH)

/ 07.05.2014 / / 243

Aktuell versendet die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen an Internetuser, denen man Urheberrechtverletzungen vorwirft. Es geht um den Film “Blue Jasmin”, Rechteinhaber ist Warner Bros. Entertainment GmbH. Wie meist bei Abmahnungen von Waldorf Frommer wird die Zahlung von 815 Euro Euro innerhalb einer knapp bemessenen Frist und neben der Löschung der heruntergeladenen Datei auch die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung gefordert. Rechtsanwalt Wrase, der Abmahnungsopfer deutschlandweit vertritt: “Die Rechtethematik ist in diesem Fall leider wie immer eindeutig, allerdings kann der Verstoß in vielen Fällen nicht wirklich stichhaltig nachgewiesen werden. Immer wieder versichern uns Abgemahnte glaubhaft, dass sie keinerlei Rechte verletzt haben, teils sogar zur angeblich protokollierten Downloadzeit nicht einmal zu Hause waren. Die Vorlage einer derart wackelig gespeicherten IP darf angezweifelt werden!” weiterlesen

Google muss rechtswidrige Suchergebnisse nicht löschen

/ 06.05.2014 / / 48

Die Suchmaschine Google liefert zu einem bestimmten Suchbegriff eine entsprechende Übersicht thematisch relevanter Webseiten. Diese werden in Form von sogenannten Snippets ausgegeben. Dabei handelt es sich um kurze, textliche Auszüge aus der Webseite, die auf das dazugehörige Webangebot verlinken. Google prüft jedoch vor der Ausgabe nicht, ob sich darunter auch rechtswidrige Inhalte befinden. weiterlesen

Wow, erinnerst du dich an dieses Bild? – Pishing über facebook

/ 06.05.2014 / / 1.090

Lieber einmal zu viel gewarnt, als einmal zu wenig: Ein alter Kumpel scickt mir über facebook eine Nachricht “Wow, erinnerst du dich an dieses Bild? http://t.co/xxxxxxx” Da gehen bei mir alle Alarmsignale an, aber da ich weiß, dass meine Systeme gut geschützt sind, wage ich den Versuch: Ich klicke auf den Bild-Link und fast schon erwartungsgemäß poppt eine Anmeldemaske auf, die mich auffordert, mich noch einmal bei Facebook anzumelden. Fakt ist: Wer das macht, der gibt sich selbst zum Abschuss frei, denn die Zugangsdaten landen direkt bei irgendwelchen Abzockern, die nichts Gutes damit vorhaben. Wer seine Daten übertragen hat, sollte schnellstens die Zugangsdaten ändern.

Ich habe mich dann mal mit Phantasienamen dort angemeldet und bekam dann prompt ein blödes Bld zu sehen. Die Daten “kallewirsch@web.de” und “dumichauch” als Passwort wurden an die Pisher weiter geleitet.

Hoffnung für Anleger offener Immobilienfonds – BGH verurteilt Commerzbank AG

/ 24.05.2017 / / 28

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat sich im April 2014 in zwei Verfahren mit der Haftung einer Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung befasst. Konkret ging es um den Erwerb von Anteilen an dem offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value 2008 (Az. XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13). weiterlesen