Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Keine Anschlussfinanzierung nach Widerruf?

/ 20.08.2014 / / 64

Verbraucherschutzzentralen warnten in der letzen Woche: Verbraucher, die aktuell ihr Widerrufsrecht wahrnehmen würden, bekämen keine Anschlussfinanzierung. Angeblich lehnen mehrere Banken Finanzierungen für solche Kunden ab. Umschuldungen, so heißt es, die aus einem „Sonderkündigungsrecht“ wegen falscher Widerrufsbelehrungen resultieren, werden nicht begleitet. weiterlesen

Kreditcheck lohnt sich: Unrichtige Widerrufsbelehrungen bieten die Chance, sich von teuren Krediten zu lösen

/ 20.08.2014 / / 57

Angesichts niedriger Zinsen haben sich viele schon darüber geärgert, einen relativ teuren Kredit – etwa zur Immobilienfinanzierung – abgeschlossen zu haben. Wer aber einen teuren Kredit ablösen oder umschulden will, muss dem Finanzinstitut in der Regel eine nicht unerhebliche Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Einen Ausweg bietet dabei unter Umständen das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankerte Widerrufsrecht. Wurde keine Widerrufsbelehrung erteilt oder ist diese unrichtig – was häufig der Fall ist – beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen, so dass der Darlehensvertrag nach wie vor widerrufen werden kann. Eine unrichtige Widerrufsbelehrung liegt zum Beispiel in folgenden Fällen vor: weiterlesen

Mars ruft Milch-Mix-Getränke zurück

/ 19.08.2014 / / 83

Das Untenehmen “Mars Chocolate Drink” ruft Milchgetränke mit Sportverschluss der Marken Mars Milk (350 ml), Bounty Drink (350 ml), Snickers Shake (350 ml) und Milky Way Milk (350 ml) zurück. Stichproben hatten ergeben, dass in Einzelfällen ein Bakterium in die Flasche gelang sein könnte, das gesundheitlich nicht unbedenklich ist. Betroffen sein könnten Flaschen mit dem Mindesthaltbarkeitsdeklaration 19.12.2014 und 11.04.2015. weiterlesen

KSK München-Starnberg-Ebersberg muss 140.000 Euro Schadensersatz zahlen

/ 24.05.2017 / / 118

“Solche Summen hat man auch im Anlegerschutz nicht jeden Tag auf dem Tisch!” Pascal John, Rechtsanwalt bei mzs Rechtsanwälte in Düsseldorf freut sich mit seinen Mandanten über den Ausgang eines Klageverfahrens gegen die Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg: Die Bank muss die vermittelte Kapitalanlage (den Schiffsfonds HT-Flottenfonds IV) zurück nehmen und im Rahmen dieser Rücknahme insgesamt 140.000 Euro an die Kläger zahlen. Zudem werden die Kläger auch von der Bank freigestellt, sofern in Zukunft bereits gezahlte Ausschüttungen zurückgefordert werden würden. Dies entschied das Landgericht München am 02.07.2014 (Az. 22 O 27635/12). weiterlesen

Üble Tierfreund-Abzocke mit Tasso-Betrugsmasche

/ 24.05.2017 / / 177

Der nützliche, beliebte und wertvolle Dienst “Tasso” muss sich aktuell Sorgen um den guten Ruf machen, nachdem Betrüger den Namen der Tierschutzorganisation für eine üble Abzocke nutzen. Diese Betrüger schlagen aus dem Leid von Haustierbesitzern Profit, indem sie sich bei Tierbesitzern melden und angeblich im Auftrag von “Tasso” ihre Dienste bei der Suche nach einem geliebten Vierbeiner anbieten wollen. Angeblich wiedergefundene Hunde können gegen eine Gebühr rückgeführt werdem. Das Geld wird einkassiert, einen Hund gibt’s dafür aber nicht. Tasso-Chef Philip McCreight wird im Internet zitiert: “Tasso arbeitet so nicht – unsere Services sind alle für den Tierhalter kostenlos.” weiterlesen