Heute redet kaum noch jemand über die “Mehrwertdienste” von Anbietern wie der WEBTAINS GmbH. Die Zeiten der Abofallen endeten mit dem “Button-Gesetz”. Allerdings gibt es immer noch Gerichte, die die das Thema noch nicht “erledigt” ist. Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat jetzt entschieden, dass der Aufruf einer Verbraucherzentrale an ein Bankinstitut zur Kündigung eines Girokontos eines Unternehmens ausnahmsweise zulässig ist. … weiterlesen
Alles zum Thema: Webtains
BGH befasst sich mit webtains/verbraucherschutz.tv-Streit
1. Januar 2014 / 01.01.2014 / / 118Ach übrigens: Auch wenn kaum noch jemand weiß, was die webtains GmbH ist und dass ein Herr Michael Burat einst dort Geschäftsführer war, möchte ich etwas Aktuelles einwerfen. Die Zeiten der Abofallen sind zwar längst vorbei, doch befasst sich mittlerweile der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit einem lausigen Streit eines bedeutungslosen Verbraucherschützers (ich) mit einer längst in Vergessenheit geraten Internetgröße (er). … weiterlesen
Outlets.de: Gegenangriff ist die beste Verteidigung
21. Oktober 2013 / 24.05.2017 / / 202Ein Berufungsurteil des OLG Frankfurt vom 30.09.2013 gegen die IContent GmbH als Betreiberin der Abofalle outlets.de und zum Thema untergeschobene Verträge im Internet bestätigt: Ein Gegenangriff ist in solchen Fällen die beste Verteidigung! Lassen Sie Unternehmer abmahnen, wenn Sie die Bestellung bzw. „Anmeldung“ nicht zu verantworten haben und trotzdem per e-mail mit untergeschobenen Verträgen und Zahlungsaufforderungen belästigt werden! … weiterlesen
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