Die AXA Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer einen Teil der bereits gezahlten Beiträge erstatten. Das hat das Landgericht Köln mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 24. Februar 2021 entschieden (Az.: 23 O 113/20). „Der Bundesgerichtshof hat bereits im Dezember 2020 entschieden, dass private Krankenversicherer Beitragserhöhungen ordnungsgemäß begründen müssen. Ohne ausreichende Begründung können die Erhöhungen unwirksam sein. Das Landgericht Köln ist dieser Rechtsprechung des BGH gefolgt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, die das Urteil gegen die AXA Krankenversicherung durchgesetzt hat. … weiterlesen
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