Es kann mich einer der hier mitlesenden Anwälte korrigieren, aber ich will trotzdem mal versuchen, das Wittener Urteil Wolfgang gegen Tomas von outlets.de zu erklären.Dieses Urteil befasst sich nämlich NICHT mit einer möglichen Zahlungspflicht sondern nur damit, ob wirklich eine aktive “Täuschungshandlung” vorliegt oder nicht. Wolfgang hat es also mit einer so genannten “Festellungsklage” versucht und ist – leider – damit gescheitert, denn die Täuschungshandlung wurde nicht nachgewiesen, bzw. festgestellt, und so muss Wolfgang die ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten selbst tragen. … weiterlesen
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Keine Linie in outlets-Prozessen
16. September 2010 / 16.09.2010 / / 61Solange es solche Urteile gibt wird die Abzocke nicht enden: Das Amtsgericht Witten hat die Klage eines Opfers von outlets.de abgewiesen. Der Kläger hatte Rechtsanwaltskosten eingeklagt, die ihm im Verlauf der Auseinandersetzung mit der Icontent GmbH entstanden waren. Das Gericht entschied für den Beklagten. Andere Gerichte hatten zuvor anders entschieden. Mal so, mal so – irgendwie ist da keine Linie drin
Das aktuell oft zitierte Urteil des AG Frankfurt lässt aus dem Grund keine Berufung zu, weil die Richterin der Meinung ist, dass es nicht beispielhaft ist und die Rechtslage nicht darstellt.
Abofallen geht’s ans Ersparte
16. Juli 2010 / 16.07.2010 / / 38Na also, geht doch: Das Hessische OLG hat bereits im Mai diesen Jahres ein denkwürdiges Urteil gefällt. Zwischen den Zeilen ist es der Knockout für jede Abofalle nach aktuellem Strickmuster. Das Urteil definiert einen Gewinnabschöpfungsanspruch auf die Erlöse von Abofallen, wenn diese so angelegt sind, zumindest einen Teil der User z.B. über die Kostenpflicht bewusst im Unklaren zu lassen. Das heißt: Abofallenbetreiber haben aktuell mehr damit zu tun, ihr Geld in Sicherheit zu bringen, als neues Geld hinein zu bekommen. Wer sich wirklich für das Thema interessiert, sollte sich das Urteil hier mal ansehen. Für mich ist es eine der entscheidensten Grundlagen für die Zukunft dieses “Geschäftsbereiches” und nur ein Argument mehr, jedem Opfer zu sagen: Zahl nicht, ignorier es einfach!
Abzocker bestehen auf Geld für das zweite Jahr
28. Juni 2010 / 28.06.2010 / / 166Die Chemnitzer Rechtsanwaltskanzlei Schulze & Greif hat sich in Kooperation mit verbraucherschutz.tv als Experte für Abzock-Themen etabliert. Auch zu folgender Problematik haben wir uns fachlichen Rat eingeholt: Viele Nutzlosanbieter arbeiten mit langfristigen Verträgen. Heißt: Es wird oft nur der Preis für das erste Jahr gefordert, aber nach 12 Monaten wird eiskalt eine zweite Rechnung serviert – wieder über die gleiche Summe. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig zu wissen: Wenn jemand die geforderte Summe + Mahn- und Inkassokosten bezahlt, kann er mit 100prozentiger Sicherheit damit rechnen, dass nach Ablauf des ersten Vertragsjahres das gleiche Prozedere wieder anfängt. Heißt: Man kauft sich nur für ein Jahr von Stress, Sorgen und Belästigungen per Mail und Post frei – nach 12 Monaten fängt der ganze Zauber von vorne an. Vielleicht sollte man versuchen, einen Schlusstrich unter die Sache zu ziehen.
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Keine Angst vor dem Mahnbescheid
27. Juni 2010 / 24.05.2017 / / 6.820Antassia und Outlets.de sei Dank – Nun hat ganz Abzockdeutschland Angst vor einem Mahnbescheid. Wir hier im Forum haben unseren Teil dazu getan, dass nun mehr und mehr die Erwartung eines offizielles Schreibens für Angst und Schrecken sorgt. Das ist aber nicht Sinn und Zweck eines Mahnbescheides. … weiterlesen
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