Michael Burat zitiert in seinem Blog den kaum jemand liest wieder genüsslich irgendeinen kleinen Verfahrenserfolg, freut sich wie ein Kind, wenn man ihm die Zustellung einer Einstweiligen Verfügung nicht nachweisen kann und benimmt sich wie ein Rumpelstilzchen, dessen Namen jeder kennt. Wir wollen kein Spielverderber sein, aber wollen doch die Frage in den Raum stellen, ob dieses ganze Gehüpfe irgendwas bringt? Solange nicht wirklich flächendeckend das Forderungsmanagement der DOZ auf alle 800.000 offenen Forderungen verschärfend ausgeweitet wird, ist mit Abofallen kein Geld mehr zu verdienen. Wieviele Mahnungen will man denn noch schicken? Deshalb sind die Forderungen ja offen – weil keiner bezahlt und keiner mehr Angst hat! … weiterlesen
Alles zum Thema: outlets.de
Deutsche Zentral Inkasso darf weiter einziehen
25. August 2011 / 25.08.2011 / / 71Pressemitteilung des Kammergerichtes Berlin: Der Widerruf der Registrierung einer Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin durch die Präsidentin des Kammergerichts ist rechtswidrig. Nachdem im Jahre 2009 mehrfach Beschwerden über das Unternehmen eingegangen waren, widerrief die Präsidentin des Kammergerichts als zuständige Behörde die für die Tätigkeit des Unternehmens erforderliche Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister. Der Bestand der eingezogenen Forderungen sei nicht geprüft worden, obwohl zumindest in bestimmten Einzelfällen hierzu Anlass bestanden hätte. … weiterlesen
outlets.de und das Urteil von Detmold 7c 1/11
5. August 2011 / 09.08.2011 / / 3.445WICHTIGER HINWEIS : (I) In diesem Urteil Detmold 7c 1/11 geht es nicht um DICH – das ist nur ein Beispielsurteil, das versendet wird, um dir Angst zu machen, damit du bezahlst.
WICHTIGER HINWEIS : (II) Dieses Urteil sagt nicht aus, dass jeder, der der Rechnung nicht widerspricht oder widersprochen hat, bezahlen muss. Es sagt nur aus, dass man offiziellen Mahnbescheiden widersprechen sollte.
WICHTIGER HINWEIS : (III) Dass die dusica-Mail zur Anmelde-IP gehört wurde vom Amtsgericht NICHT überprüft, denn dieser Sachverhalt war zwischen Kläger und Beklagter nicht strittig.
WICHTIGER HINWEIS : (IV) Das Amtsgericht Detmold hat zwischenzeitlich das Antworten auf Telefonanfragen, Faxe und Mails aufgegeben und bittet alle Fragesteller zum Thema, sich an einen Anwalt oder an die Verbraucherzentralen zu wenden.
WICHTIGER HINWEIS : (V) Die Icontent GmbH hat den Fehler der ungeschwärzten Personendaten inzwischen zugegeben, die Daten geschwärzt und verkündet, man werde für diesen Fehler gerade stehen.
Aktuell versendet die Deutsche Zentral Inkasso im Auftrag von outlets.de (Icontent Gmbh des Tomas Franko) Inkassomahnungen und fügt das “Urteil von Detmold” zu. Viele Empfänger verunsichert dies. Dazu einige Infos: Es handelt sich um die Klage gegen die Nichterfüllung eines Vollstreckungsbescheids. Heißt: Das von der Icontent verklagte Opfer, hat weder der Rechnung widersprochen, noch dem offiziellen Mahnbescheid. Erst als ein Vollstreckungsbescheid kam, wurde das Opfer aktiv und wehrte sich dagegen, in dem es die Zahlung verweigerte, bzw. einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid auf den Weg brachte. Gegen diesen Einspruch klagte die Icontent GmbH. … weiterlesen
Kontakt zu Michael Burat / outlets.de
23. Juli 2011 / 30.07.2011 / / 326Ich finde ja, Blogger sollten sich gegenseitig unterstützen. Daher veröffentliche ich hier mal die Adresse des Blogs von Herrn Michael Burat, der insbesondere für outlets.de-Geschädigte interessant sein dürfte. Vor allem, weil man hier mal loswerden kann, was man gern mal loswerden möchte. Insbesondere den Thread Datenschutz und die Ausführungen zu “kriminellen Kindern” finde ich persönlich sehr interessant.
Kleine Leseprobe zuzm besseren Rechtsverständnis?
Herr Michael Burat zu Kindersicherung und Jugendschutz:
“Es ist auf den Internetseiten gar nicht möglich, dass sich Kinder anmelden, da als Geburtsdatum zwingend eine Volljährigkeit angegeben werden muss. Einzige Ausnahme sind daher wohl kriminelle Kinder, welche sich durch vorspiegeln falscher Tatsachen Leistungen erschleichen. Es ist geradezu zynisch, die folgen dieses Verhaltens noch der betrogenen Firma anzulasten.”
Deutsche Zentral Inkasso und das Urteil von Trier
22. Juli 2011 / 22.07.2011 / / 158Die Deutsche Zentral Inkasso und das Urteil von Trier – was hat es damit auf sich? Grundsätzlich fällt beim Besuch der Homepage der Deutschen Zentral Inkasso auf, dass dort schon eine Menge “Urteile” aufgelistet sind. Klickt man diese Fotokopien aber einmal durch fällt auf, dass es sich nur zu einem Bruchteil um echte Urteile handelt. Meist geht es um Anwaltskosten, Anerkennung durch Zahlung und oft auch um die Abofalle drive2you oder live2gether. Es gibt – auf den ersten Blick – nicht eine wirklich maßgebliche Entscheidung gegen jemanden, der die outlets.de-Zahlung verweigert. … weiterlesen
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