Alles zum Thema: Mietrecht

Mietvertrag kann gleichzeitig fristlos und ordentlich gekündigt werden – BGH VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17

/ 01.10.2018 / / 437

Der Bundesgerichtshof hat eine gängige Praxis bei der Kündigung von Mietverträgen mit Urteilen vom 19.09.2018 als zulässig bestätigt (Az.: VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17). Demnach kann der Vermieter seinem säumigen Mieter sowohl fristlos als auch hilfsweise ordentlich kündigen. Zahlt der Mieter die ausstehende Miete innerhalb der Schonfrist von zwei Monaten nach, wird die fristlose Kündigung dadurch zwar unwirksam, die ordentlich ausgesprochene Kündigung bleibt nach der Rechtsprechung des BGH aber bestehen. weiterlesen

Schriftformerfordernis bei Mietvertrag und Pachtvertrag – BGH XII ZR 129/16

/ 19.07.2018 / / 333

Befristet geschlossene Mietverträge über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr bedürfen nach § 550 BGH der Schriftform. Hört sich simpler an, als es sich in der Praxis gestaltet. Denn an die Frage, ob die Schriftformerfordernis eingehalten wurde, knüpfen sich zum Beispiel auch Kündigungsfristen. Das gilt sowohl für Mietverträge über Wohnraum als auch für Mietverträge über Grundstücke und gewerbliche Räume. Wird die Schriftform nicht gewahrt, ist der Mietvertrag dadurch nicht ungültig, sondern wird wie ein unbefristeter Mietvertrag mit entsprechenden Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter behandelt. „Bei befristeten Mietverträgen ist die ordentliche Kündigung hingegen ausgeschlossen. Insofern dient die Schriftformerfordernis auch dem Schutz der Parteien“, erklärt Rechtsanwalt Jens Schulte-Bromby, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Partner der Kanzlei AJT in Neuss. weiterlesen

Gefahr der Bildung von Schimmelpilz – BGH entscheidet über Mietminderung

/ 18.07.2018 / / 50

Schon die Gefahr einer Bildung von Schimmelpilz kann ein ausreichender Grund für eine Mietminderung sein. Das hat das Landgericht Lübeck in zwei Verfahren entschieden. Der Bundesgerichtshof muss in Revisionsverfahren am 5. Dezember 2018 entscheiden, ob diese Urteile Bestand haben (Az.: VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18). weiterlesen

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961