Fast jeder Verbraucher hat sich wohl schon über sogenannte Mogelpackungen geärgert. Also über Produkte, deren Verpackung weit mehr verspricht als tatsächlich drin ist. Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Urteil vom 25. Februar 2016 entschieden, dass derartige Mogelpackungen irreführend sind, wenn der Verbraucher über den tatsächlichen Inhalt getäuscht wird (Az.: 3 U 20/15). … weiterlesen
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Künftig müssen Nanopartikel auf der Packung stehen
24. September 2013 / 24.09.2013 / / 27Bisher ist kaum erforscht, wie sich Nanoteilchen in Kosmetikartikeln genau auf den menschlichen Organismus auswirken. Verbraucher sollen deshalb besser vor möglichen Risiken geschützt werden. Ein Blick auf die Verpackung wird künftig enthüllen, ob ein Produkt Kleinstpartikel enthält. Die neuen EU-Vorschriften für Kosmetik- und Körperpflegemittel sind im Juli 2013 Kraft getreten. … weiterlesen
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