Alles zum Thema: kino.to

EuGH: Blockade von kino.to ist rechtens

/ 27.03.2014 / / 45

Der EuGH in Luxemburg – hat es für rechtens erklärt, wenn eine Plattform gesperrt wird, auf der nachweislich überwiegend illegale Kopien urheberrechtlich geschützten Materials angeboten wird. Dazu ist aber nachwievor eine richterliche Anordnung notwendig. Vor dem Europäischen Gerichtshof stritten UPC Telekabel Wien und der Filmverleih Constantin. Der Filmverleih hatte vom österreichischen kino.to-Provider verlangt, die Seite abzuschalten. Dagegen hatte sich UPC Telekabel Wien vor Gericht gewehrt.

Österreich befindet sich damit in Gesellschaft mit Großbritannien, Belgien, Finnland, Irland, Italien und Dänemark, wo z.B. The Pirate Bay auf richterliche Anordnung und auf Betreiben der Musik- oder Filmbranche gesperrt wurde.

4 Jahre Haft und hohe Geldstrafe für kino.to-Gründer

/ 14.06.2012 / / 75

Der Gründer des Downloadportals kino.to ist zu einer Haftstrafe von mehr als 4 Jahren verurteilt worden. Für die Staatsanwaltschaft, die die Straftaten als “Größtmögliche Vergehen gegen das Urheberschutzrecht” bezeichnete, kann die Akte kino.to jetzt vorerst geschlossen werden, denn auch der Chefprogrammierer von Kino.to war bereits verurteilt worden. Ein umfangreiches Geständnis des Angeklagten hatte die für diese Vergehen vorgesehene Höchststrafe verhindert. Die Wirtschaftsstrafkammer des Amtsgerichtes Leipzig veurteilte den 39-jährigen Dirk B. zudem zu einer Geldstrafe in Höhe von 3,7 Millionen Euro.

Hohe Haftstrafe für kino.to-Programmierer

/ 12.04.2012 / / 51

Fast vier Jahre Haft für den Chefprogrammierer von kino.to! Das aktuelle Urteil zeigt deutlich, dass Internetkriminalität schon lange kein Kavaliersdelikt ist. Es finden sich immer mehr Staatsanwälte, die diese Theman angemessen behandeln und immer mehr Richter, die diese Täter dann auch nicht mit Samthandschuhen anfassen.

Bußgeld für kino.to-User

/ 14.02.2012 / / 418

Die deutsche Justiz bereitet sich aktuell darauf vor, die auf den kino.to-Server sicher gestellten Nutzeradressen auswerten und Urheberschutzverletzungen auch ahnden zu können. Die Macher von kino.to hatten immer behauptet, dass User-Daten nicht gespeichert werden. Grundsätzlich ist das Nutzen von kino.to auch noch kein Strafbestand, allerdings wird aktuell geprüft, ob mehrere tausend kino.to-User wegen Beihilfe zu Urheberschutzverwandlungen hohe Bußgelder zahlen müssen. Betroffen sind dabei die User, die nach den vorliegenden Unterlagen Geld für das Anschauen von bis zu mehreren 100 Filmen bezahlt und damit die gewerbliche Urheberschutzverletzungen finanziert hatten. weiterlesen

kinox.to mit Ansprache an GVU, Filmindustrie und Staat: “Wo ist unsere Freiheit hin?”

/ 13.07.2011 / / 257

Und schon gibt es einen Nachfolger: Die Betreiber einer Nachfolgeplattform für das von den deutschen Ermittlungsbehörden aus dem WEB geschossene kino.to wettern auf kinox.to gegen ihre Kontrahenten:

“Das legendäre Online-Stream-Portal Kino.to war eine der Lieblingsseiten vieler deutscher und ausländischer Internetnutzer, die es satt hatten viel Geld für überteuerte Kinovorstellungen und verspätete Serien-DVD-Releases auszugeben.” weiterlesen

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961