Das Bundesverfassungsgericht musste darüber entscheiden, ob die Regressansprüche eines Scheinvaters auf Rückzahlung des geleisteten Unterhalts oder die Persönlichkeitsrechte der Mutter schwerer wiegen. Rechtsanwalt Alexander Heumann, Fachanwalt für Familienrecht aus Düsseldorf: „Das Bundesverfassungsgericht hat zu Gunsten der Mutter entschieden. Aber es stellte auch fest, dass die Verpflichtung der Mutter, dem Scheinvater zur Durchsetzung seines Regressanspruchs auch gegen ihren Willen Auskunft über den leiblichen Vater zu erteilen, nicht von vornherein verfassungsrechtlich ausgeschlossen ist.“ … weiterlesen
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