Alles zum Thema: Google

Musterbrief zur Löschung von Google-Einträgen

/ 20.05.2014 / / 220

Der Europäische Gerichtshof hat ein klare Entscheidung deutlich formuliert: Google muss veraltete Suchergebnisse löschen, falls die dadurch zu Schaden kommenden Personen dies beantragen.

Wer schon einmal mit Google zu tun gehabt hat weiß, wie schwierig sich dieser Kontakt gestalten kann. Der Rechtsanwalt und IT-Experte Björn Wrase hat daher einen Musterbrief verfasst, der zumindest in der Form allen Ansprüchen zur Forderung nach Löschung entspricht.

Wrase: „Die Nutzung eines solchen Musterbriefes erfüllt alle Voraussetzungen, die Google zu einer erfolgreichen Eintragslöschung verlangen kann. Als Einschreiben versendet hat der Antragsteller auf Basis des EuGH-Urteils gute Chancen, dass der Eintrag wirklich gelöscht wird.

Der Hamburger Rechtsanwalt geht nicht davon aus, dass Google anstandslos alle beantragten Löschungen durchführen wird. Aber: „Mit einem juristisch korrekt formulierten Antrag ist auf jeden Fall ein erster Schritt getan!“ Es bleibt auf jeden Fall spannend. Bei begründeten Löschungsforderungen hat Google keine Wahl. Sollte trotzdem mach dem Erstkontakt über den Musterbrief keine Reaktion erfolgen rät Wrase die Einschaltung eines erfahrenen Rechtsanwaltes.

Der Musterbrief kann hier herunter geladen werden

Ab sofort vergisst das Internet doch – EuGH fordert Google zur Löschung von Suchanzeigen auf

/ 13.05.2014 / / 86

Löschung von Googleeinträgen ab sofort möglich

Das Internet vergisst nichts? – Seit dem 13. Mai 2014 aber doch! Der Europäische Gerichtshof hat eine absolut überraschende Entscheidung zur Löschung von Google-Einträgen gefällt und Google damit eine neues Grundrecht abgerungen. Der Menschheit ward in digitalen Zeiten das Recht gegeben, vergessen zu werden. Ab sofort können Suchmaschinen verpflichtet werden, bestimmte Ergebnisse nicht mehr anzuzeigen. Die Richter leiteten dieses Recht aus der geltenden EU-Datenschutzrichtlinie ab. Ein Spanier hatte geklagt, weil ein Link auf einen über 16 Jahre alten Zeitungsartikels ihn im Rahmen einer Immobilienpfändung namentlich genannt hatte. Er meldete diese Rufschädigung 2010 bei der spanischen Datenschutzagentur AEPD, die dem Mann Recht gab und selbst gegen Google vor dem obersten spanischen Gericht klagte. Dieses verlangte eine Klärung zur Auslegung der EU-Datenschutzrichtlinie. weiterlesen

Google muss rechtswidrige Suchergebnisse nicht löschen

/ 06.05.2014 / / 48

Die Suchmaschine Google liefert zu einem bestimmten Suchbegriff eine entsprechende Übersicht thematisch relevanter Webseiten. Diese werden in Form von sogenannten Snippets ausgegeben. Dabei handelt es sich um kurze, textliche Auszüge aus der Webseite, die auf das dazugehörige Webangebot verlinken. Google prüft jedoch vor der Ausgabe nicht, ob sich darunter auch rechtswidrige Inhalte befinden. weiterlesen

Urteil zu Google Autocomplete: Google muss Autovervollständigung zu “Scientology” löschen

/ 08.04.2014 / / 77

Sucht man nach einem der besten Biere unserer Zeit, dann bemüht sich Google geflissentlich, mit seiner umstrittenen Funktion “Google Autocomplete” den Suchenden darauf hinzuweisen, dass es auch interessante Einträge zur “Warsteiner + Scientology” gab. Nun könnte die Warsteiner Brauerei mit dem Rückenwind eines aktuellen Urteils die Streichung dieses Eintrages verlangen. Eine Firma für Nahrunsgergänzungsmittel hatte vor dem Oberlandesgericht Köln gegen Googgle geklagt. Der Internetriese muss die umstrittene und konstruierte Verbindung zu Scientology jetzt löschen. Die weitergehende Klage auf Schadenersatz wies das Gericht allerdings ab (Aktenzeichen 15 U 199/11). Der Bundesgerichtshof hatte vorgegeben, dass auch automatische Vervollständigungen Persönlichkeitsrechte verletzten könnte.

Bis dahin hatten sich bereits mehrere Gerichte mit der Sache befasst. Bewegung kam erst ins Spiel, nachdem der BGH eindeutig eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte durch Google-Autocomplete festgestellt hatte.

Google und die Suchergänzungsvorschläge – BGH lässt weiter verhandeln

/ 14.05.2013 / / 38

Eine Aktiengesellschaft, die im Internet Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetika vertreibt, hatte gegen Google geklagt, weil die so genannten Suchergänzungsvorschäge der Suchmaschine ihren Betrieb und ihren Gründer mit “Scientology” in Verbindung gebracht hatte. Die im Rahmen dieser Suchergänzungsfunktion angezeigten Suchvorschläge werden auf der Basis eines Algorithmus ermittelt, der u.a. die Anzahl der von anderen Nutzern eingegebenen Suchanfragen einbezieht. weiterlesen

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