Kurz und formlos: Ja! Ob man Ihnen aber daraus eine verpasste Wiederrufsfrist drehen kann, bliebe jurístisch zu klären. Aber bitte: Nicht rumdiskutieren. Einfach “Nein, ich zahle nicht!” (Sie sind Anwalt und möchten diese Frage beantworten? – bitte nutzen Sie die Kommentarfunktion).
Alles zum Thema: Fragen & Antworten
“Ich bin 16 Jahre alt, meine Eltern wissen nichts von der Rechnung. Muss ich reagieren?”
27. April 2010 / 27.04.2010 / / 52Da Minderjährige nicht geschäfstfahig sind können nur Erziehungsberechtigte deren Angelegenheiten regeln (Sie sind Anwalt und möchten diese Frage beantworten? – bitte nutzen Sie die Kommentarfunktion).
“Die Adresse auf dem Mahnbescheid benennt meinen minderjährigen Sohn. Muss ich den Mahnbescheid annehmen?”
27. April 2010 / 27.04.2010 / / 228Auch ein typisch juristisches Thema: Grundsätzlich sind Minderjährige nicht geschäfts- und damit auch nicht ladungsfähig (Sie sind Anwalt und möchten diese Frage beantworten? – bitte nutzen Sie die Kommentarfunktion).
“Wenn ich es auf einen Prozess ankommen lasse, wie hoch können die Kosten ausfallen?”
27. April 2010 / 27.04.2010 / / 44Das kann am Streitwert recht exakt bemessen werden. Ein vertrauenswürdiger Anwalt wird dies vor Mandatsübernahme aussagen können (Sie sind Anwalt und möchten diese Frage beantworten? – bitte nutzen Sie die Kommentarfunktion).
“Jemand anderes hat sich unter meinem Namen angemeldet. Kann ich die Mahnungen ignorieren?”
27. April 2010 / 27.04.2010 / / 69Im normalen Geschäftsverkehr würde eine Info an den Rechnungsersteller sicherlich ausreichen. Es steht aber zu erwarten, dass Vertreter der Nutzlosbranche so etwas nicht so leicht akzeptieren werden (Sie sind Anwalt und möchten diese Frage beantworten? – bitte nutzen Sie die Kommentarfunktion).
Aktuelle Kommentare