Alles zum Thema: Finanzen

Für welche Kredite können Bearbeitungsgebühren zurück gefordert werden?

/ 13.11.2014 / / 133

Deutsche Banken und Sparkassen hätten eigentlich seit dem ersten obergerichtlichen Urteil in 2011 keine Kreditbearbeitungsgebühren mehr fordern dürfen. Auch wenn das erste Urteil über die Jahre keine Rechtskraft erlangte, so markiert es doch heute nach den entscheidenden Urteilen des Bundesgerichtshofes in 2014 den Termin, ab dem Banken und Sparkassen eigentlich hätten reagieren müssen. Obwohl durch das Urteil vorgewarnt, wurden weiter Kreditbearbeitungsgebühren berechnet. weiterlesen

BGH zur Rückforderung von Bearbeitungsgebühren

/ 28.10.2014 / / 133

Das so genannte Bearbeitungsentgelt ist nach zwei aktuellen Urteilen des Bundesgerichtshofes eine unzulässige Klausel in Verbraucherkreditverträgen. Wer einen Kredit von seiner Bank bekommen hat und dafür neben den Zinsen noch eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 5 Prozent gezahlt hat, der kann sich diese Summe jetzt zurück erstatten lassen. Die Kreditinstitute rechnen mit Rückforderungen in dreistelliger Millionenhöhe. Vor dem Bundegerichtshof kamen am 13. Mai 2014 zwei Verfahren abschließend zur Verhandlung, die in den Vorinstanzen schon zugunsten des Kreditnehmers entschieden wurden.  weiterlesen

Rückforderung von Bearbeitungsgebühren bei Krediten: BGH entscheidet zur Verjährung

/ 24.10.2014 / / 81

Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen sind häufig nicht zulässig. Das hat der BGH mit zwei Urteilen bereits am 13. Mai 2014 entschieden (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13). Offen blieb noch die Frage der Verjährung. Bisher ist davon auszugehen, dass sich die Rechtsprechung des BGH auf Kreditverträge, die seit 2011 abgeschlossen wurden, anwenden lässt. Am 28. Oktober wollen die Karlsruher Richter entscheiden, wann der Verjährungsbeginn bei Rückforderungseinsprüchen einsetzt. weiterlesen

Darlehen widerrufen – Umschulden ohne Vorfälligkeitsentschädigung

/ 02.10.2014 / / 55

Im Grunde genommen ist nichts dagegen einzuwenden, wenn jemand seine Schulden vorzeitig zurückzahlen möchte. Soll jedoch ein Darlehen bei der Bank vorzeitig abgelöst werden, verlangt diese in der Regel dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung. Dadurch wird die vorzeitige Zurückzahlung eines Kredits häufig unattraktiv. weiterlesen

Vorfälligkeitsentschädigung keine Werbungskosten – aber häufig Widerruf möglich

/ 28.09.2014 / / 56

Wer ein Immobiliendarlehen vorzeitig ablöst, muss in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Wird die Immobilie anschließend verkauft, kann die Vorfälligkeitsentschädigung nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom  11.02.2014 nicht als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung  steuerlich abgesetzt werden. weiterlesen

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