Alles zum Thema: Filesharing

Filesharing: Anschlussinhaber muss nicht ohne Anlass überwachen und informieren

/ 17.05.2016 / / 55

Immer mehr Entscheidungen des Bundesgerichtshofes nehmen Anschlussinhaber bei unerlaubtem Filesharing durch Dritte aus der Verantwortung. Mit zwei  aktuellen  Urteilen (I ZR 272/14, I ZR 1/15 und I ZR 44/15) hat sich der BGH  wieder eindeutig auf Verbraucherseite positioniert und festgestellt, dass Anschlussinhaber nicht für Filesharing verantwortlich sind, wenn volljährige Gäste im Haushalt  Urheberschutzverletzungen begangen haben und es ausgeschlossen werden kann, dass Familienmitglieder zur Rechenschaft gezogen werden können. weiterlesen

Urteil zum Thema Porno-Streaming und Abmahnungen für “The Archive” durch Urmann & Collegen

/ 17.08.2014 / / 225

Das AG Hannover hat in einem ersten Urteil dieser Art festgestellt, dass das Ansehen gestreamter Filme keine Verletzung des Urheberschutzes bedeutet und nicht gleich behandelt werden kann wie ein Download eines geschützten Werkes. Das Urteil war in Folge der zahllosen Abmahnungen an User des Porno-Streaming-Dienstes redtube.com quasi zwangsläufig gesprochen worden, nachdem sich bereits das Bundesjustizministerium gegen eine Gleichstellung von Streaming und Download ausgesprochen hatte. Internet-Surfer sollten Streaming-Angbote aber genau unter die Lupe nehmen und sich überzeugen, dass keinerlei Download stattfindet. Im Zweifelsfall sollten solche Angebote gemieden werden. weiterlesen

Warnung vor der App “Popcorn Time”

/ 18.05.2014 / / 556

Es ist und bleibt illegal: Die mit viel öffentlichem Internet-Druck präsentierte Android-App “Popcorn Time” ermöglicht zwar anscheinend legal das Anschauen der aktuellsten Blockbuster und Serien, allerdings ist der neueste Smartphone-Renner nichts anderes als ein geschickt getarntes Filesharing-Netzwerk. Hier Filme anschauen bedeutet, dass man dafür kostenpflichtig abgemahnt werden kann. weiterlesen

EuGH: Blockade von kino.to ist rechtens

/ 27.03.2014 / / 45

Der EuGH in Luxemburg – hat es für rechtens erklärt, wenn eine Plattform gesperrt wird, auf der nachweislich überwiegend illegale Kopien urheberrechtlich geschützten Materials angeboten wird. Dazu ist aber nachwievor eine richterliche Anordnung notwendig. Vor dem Europäischen Gerichtshof stritten UPC Telekabel Wien und der Filmverleih Constantin. Der Filmverleih hatte vom österreichischen kino.to-Provider verlangt, die Seite abzuschalten. Dagegen hatte sich UPC Telekabel Wien vor Gericht gewehrt.

Österreich befindet sich damit in Gesellschaft mit Großbritannien, Belgien, Finnland, Irland, Italien und Dänemark, wo z.B. The Pirate Bay auf richterliche Anordnung und auf Betreiben der Musik- oder Filmbranche gesperrt wurde.

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