Immer mehr Entscheidungen des Bundesgerichtshofes nehmen Anschlussinhaber bei unerlaubtem Filesharing durch Dritte aus der Verantwortung. Mit zwei aktuellen Urteilen (I ZR 272/14, I ZR 1/15 und I ZR 44/15) hat sich der BGH wieder eindeutig auf Verbraucherseite positioniert und festgestellt, dass Anschlussinhaber nicht für Filesharing verantwortlich sind, wenn volljährige Gäste im Haushalt Urheberschutzverletzungen begangen haben und es ausgeschlossen werden kann, dass Familienmitglieder zur Rechenschaft gezogen werden können. … weiterlesen
Alles zum Thema: Filesharing
Heruntergeladen oder nicht? Angeklagter Internet-User zweifelt Richtigkeit der Ermittlungen an
27. Mai 2015 / 27.05.2015 / / 42Der Bundesgerichtshof befasst sich am 11. Juni mit einer Klage der Musikindustrie gegen einen Raubkopierer. Der Beschuldigte hatte die Richtigkeit der Ermittlungen angezweifelt und sich geweigert, rund 5000 Euro Strafe zu bezahlen. … weiterlesen
Urteil zum Thema Porno-Streaming und Abmahnungen für “The Archive” durch Urmann & Collegen
17. August 2014 / 17.08.2014 / / 225Das AG Hannover hat in einem ersten Urteil dieser Art festgestellt, dass das Ansehen gestreamter Filme keine Verletzung des Urheberschutzes bedeutet und nicht gleich behandelt werden kann wie ein Download eines geschützten Werkes. Das Urteil war in Folge der zahllosen Abmahnungen an User des Porno-Streaming-Dienstes redtube.com quasi zwangsläufig gesprochen worden, nachdem sich bereits das Bundesjustizministerium gegen eine Gleichstellung von Streaming und Download ausgesprochen hatte. Internet-Surfer sollten Streaming-Angbote aber genau unter die Lupe nehmen und sich überzeugen, dass keinerlei Download stattfindet. Im Zweifelsfall sollten solche Angebote gemieden werden. … weiterlesen
Warnung vor der App “Popcorn Time”
18. Mai 2014 / 18.05.2014 / / 556Es ist und bleibt illegal: Die mit viel öffentlichem Internet-Druck präsentierte Android-App “Popcorn Time” ermöglicht zwar anscheinend legal das Anschauen der aktuellsten Blockbuster und Serien, allerdings ist der neueste Smartphone-Renner nichts anderes als ein geschickt getarntes Filesharing-Netzwerk. Hier Filme anschauen bedeutet, dass man dafür kostenpflichtig abgemahnt werden kann. … weiterlesen
EuGH: Blockade von kino.to ist rechtens
27. März 2014 / 27.03.2014 / / 45Der EuGH in Luxemburg – hat es für rechtens erklärt, wenn eine Plattform gesperrt wird, auf der nachweislich überwiegend illegale Kopien urheberrechtlich geschützten Materials angeboten wird. Dazu ist aber nachwievor eine richterliche Anordnung notwendig. Vor dem Europäischen Gerichtshof stritten UPC Telekabel Wien und der Filmverleih Constantin. Der Filmverleih hatte vom österreichischen kino.to-Provider verlangt, die Seite abzuschalten. Dagegen hatte sich UPC Telekabel Wien vor Gericht gewehrt.
Österreich befindet sich damit in Gesellschaft mit Großbritannien, Belgien, Finnland, Irland, Italien und Dänemark, wo z.B. The Pirate Bay auf richterliche Anordnung und auf Betreiben der Musik- oder Filmbranche gesperrt wurde.
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