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BGH untersagt Handy-Sperre aus geringfügigem Anlass

/ 13.07.2011 / / 347

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat erfolgreich gegen E-Plus geklagt und in höchster Instanz einen großen Erfolg eingefahren: Der Bundesgerichtshof untersagt Handy-Sperre aus geringfügigem Anlass. Das urteil ist insbesondere interessant, weil Mobilfunkanbieter nicht mehr das Handy sperren dürfen, wenn Teilbeträge der Rechnung vom Kunden zurück gehalten werden, z.B. nach Unstimmigkeiten mit Drittanbietern wie der Mindmatics AG oder Planet49. weiterlesen

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