Alles zum Thema: Ärzte & Behandlungsfehler

AIDS-Selbsttest AIDS-Selbsttest

Selbsttest für HIV – AIDS-Test zuhause machen

/ 09.05.2017 / / 123

Die zuständigen Behörden prüfen aktuell, ob ein HIV-/AIDS-Selbsttest für zuhause in Deutschland offiziell zum Verkauf angeboten werden darf. Der dazu geeignete Selbsttester könnte dann in Apotheken käuflich zu erwerben sein oder über die AIDS-Hilfe oder Beratungsstellen vermittelt werden. Großer Vorteil eines solchen niedrigschwelligen Angebotes ist es, dass möglicherweise infizierte Personen nicht mehr gezwungen sind, den “öffentlichen” Weg hin zum AIDS-Test zu gehen, sondern sich relativ anonym mit den notwendigen Testmaterialien versorgen können. weiterlesen

Verbraucherschutz im Medizintourismus

/ 09.12.2015 / / 188

Deutsche reisen um den ganzen Globus, um medizinische Dienste in Anspruch zu nehmen, die sie hierzulande nicht finanzieren können. Klingt verlockend, aber würden Sie sich in Thailand, Mexiko oder Russland unters Messer legen? weiterlesen

Portal zu Ärztepfusch und Behandlungsfehlern

/ 11.10.2013 / / 87

Die Anwaltskanzlei Dr. Klüver, Dr. Klass, Zimpel & Kollegen ist mit ihrer neuen Homepage an den Start gegangen: Unter www.behandlungsfehler.de gibt es ab sofort umfangreiche Informationen über zahlreiche Themen aus den Bereichen Arzt- und Klinikhaftung sowie Medizinschäden. Inhaltlich dreht sich alles rund um den Patientenschutz (z.B. gibt es folgende Artikel: “So wehren Sie sich gegen Ärztepfusch”; “Das sollten Sie Ihren Arzt fragen”; “Woran erkenne ich eine gute Arztpraxis?”). weiterlesen

Kobalt-Chrom: Abrieb an künstlichen Hüftgelenken

/ 30.11.2012 / / 1.935

Der Fall erregt nicht so viel Aufsehen wie die aktuell viel diskutierten Brustimplantate des französischen Herstellers PIP: Für betroffene Patienten, die sich einer aufwändigen Hüft-OP unterzogen haben, sind die möglichen Auswirkungen aber ähnlich graviererend. Die Folgen von Kobalt-Chrom Kontaminierung können extrem ausfallen, umfangreiche Nachbehandlungen erfordern und sogar das Leben der Patienten bedrohen. weiterlesen

Arzttermin ist kein Behandlungsvertrag

/ 24.07.2012 / / 80

Da die Terminabsprache kein Behandlungsvertrag ist. dürfen Patienten ihren Termin jederzeit absagen, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Sie dürfen aber auch Verträge mit dem Arzt fristlos kündigen, wenn sie ihm nicht mehr vertrauen, fügt Joachim Cäsar-Preller zu. Kommen sie zum Termin und gehen aber wieder, müssen sie nicht zahlen, auch wenn ein Kostenhinweis in der Praxis ausgehängt ist.

Zu dem Rechtsgebiet Medizinrecht berät Sie die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller gerne. Mehr Informationen: Patientenrecht

Autor: Joachim Cäsar-Preller, Rechtsanwalt

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