Die kalifornische Umweltbehörde hat den Plänen zur Rückrufaktion von Volkswagen in Amerika nicht zugestimmt. Das bedeutet, dass VW neue Pläne entwickeln muss, denn mit einem Austausch des Katalysators in rund 500.000 betroffenen Modellen ist es nicht getan, so die amerikanische Umweltbehörde, die weitere Maßnahmen fordert. VW-Vorstand Müller ist in diesen Tagen in Amerika, um um Entschuldigung zu bitten für die Folgen des Abgasskandals und um mit den betroffenen Behörden zu verhandeln. … weiterlesen
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VW-Abgasskandal: Müller entschuldigt sich in den USA
11. Januar 2016 / 11.01.2016 / / 50VW-Chef Müller hat auf der Automesse in Detroit Details zum Rückruf betroffener Autos bekannt gegeben und sich nochmals bei den amerikanischen VW-Besitzern und der Umweltbehörde entschuldigt. Demnach kann wohl der überwiegende Teil durch den Austausch eines Katalalysators an die scharfen US-amerikanischen Abgasnormen angepasst werden. Für die Fahrzeuge, bei denen das nicht möglich ist hat Müller der Austausch gegen Neuwagen oder entsprechenden Schadensersatz angekündigt.
Rückrufaktion: VW verzichtet auf Einrede der Verjährung und verspricht Leihwagen
17. Dezember 2015 / 19.12.2015 / / 1.270Mit der Anmeldung der konkret geplanten technischen Maßnahmen an das Kraftfahrtbundesamt hat der Volkswagen Konzern die “heiße Phase” der geplanten Rückrufaktionen eingeleitet. Vorerst geht es um die Modell mit EA189-Motoren mit 1,2, 1,6 und 2,0 Liter Hubraum. Das KBA hat die Maßnahmen geprüft, gebilligt und die weitere Umsetzung angeordnet. Volkswagen will Anfang 2016 beginnen, erste Fahrzeuge in die Werkstätten zurück zu rufen. Dort bekommen die 1,2- und 2,0-Liter-Aggregate ein Software-Update mit einer Arbeitszeit von etwas einer halben Stunde. Zusätzlich erhalten die 1,6-Liter Motoren einen Luftmassenmesser als Strömungsgleichrichter. Diese etwas aufwändigere Aktion soll zum Abschluss der in mehreren Wellen geplanten Rückrufaktion stattfinden. Im dritten Quartal 2016 soll alles erledigt sein. … weiterlesen
Welche Rechte habe ich als VW-Kunde?
16. November 2015 / 16.11.2015 / / 133Wer mit dem Motor EA189 unter der Haube unterwegs ist, hat im aktuellen “VW-Abgasskandal” einige Rechte. Zum Beispiel kann er im Rahmen der “Mängelhaftung” Ansprüche stellen und Forderungen erheben. Dazu muss man verstehen, was ein “Mangel” ist. Ein Mangel ist eine Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit. Darunter fallen z.B. höhere Verbrauchs- oder Abgaswerte, als vertraglich beim Kauf vereinbart wurden. Es ist vorstellbar, dass im Rahmen der Rückrufaktion die betreffenden Fahrzeuge so eingestellt werden, dass der Schadstoff-Ausstoß den Pflichtwerten entspricht, nachdem die Software deaktiviert wurde. … weiterlesen
VW-Diesel- & Abgasskandal: ARAG Rechtsschutz verweigert Kostenübernahme
15. November 2015 / 15.11.2015 / / 268Dr. Ralf Stoll aus Lahr berichtet auf www.vw-schaden.de über seine Erfahrungen mit der ARAG Rechtsschutzversicherung. Die Gesellschaft verweigert in zahlreichen Schadensfällen die Deckungszusage, obwohl die Durchsetzung von Ansprüchen nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals versicherungsrechtlich in die Zuständigkeit einer Verkehrssrechtsschutzversicherung gehört. Aktuell versuchen zahlreiche Autobesitzer ihre Ansprüche gegenüber Händlern und Volkswagen selbst durchzusetzen. In einer Vielzahl von Fälle gibt es keinerlei Probleme mit den Deckungszusagen der großen Rechtsschutzversicherungen. Dr. Stoll: “Nur die ARAG macht mal wieder Probleme!”
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