Rechtschutzversicherung kann im Abgasskandal nicht den Ausgang anderer Verfahren abwarten
27. November 2019 / 28.11.2019 / / 39Rechtsschutzversicherungen hätten es wahrscheinlich gerne anders. Aber sie können im Abgasskandal nicht erstmal den Ausgang anderer Gerichtsverfahren abwarten und dann über eine Deckungszusage entscheiden – die Rechtsschutzdeckung im Dieselskandal ist keine sog. Warteobliegenheit.
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