Rücktritt Lebensversicherung – EuGH positioniert sich auf Seite der Verbraucher

/ 27.01.2020 / / 32

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte der Verbraucher beim Rücktritt von Lebensversicherungen bzw. Rentenversicherungen gestärkt. Mit Urteil vom 19. Dezember 2019 stellte der EuGH mehrere Punkte beim Rücktritt von Lebensversicherungen klar (Az.: C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18).

LG Stuttgart: Lebensversicherung kann nicht Bewertungsreserven kürzen und Dividenden ausschütten

/ 25.09.2018 / / 424

Lebensversicherer dürfen die Beteiligung an den Bewertungsreserven kürzen. Das hat der BGH kürzlich bestätigt (Az.: IV ZR 201/17). Allerdings müssen sie sich dabei an gewisse Spielregeln halten. Wenn er Gewinn an die Muttergesellschaft überweist, kann er nicht gleichzeitig beim Kunden kürzen. Er muss den Versicherungsnehmer entsprechend am einbehaltenen Wertzuwachs beteiligen. Das hat das Landgericht Stuttgart […]

Widerspruch der Lebensversicherung bringt mehr Geld als die Kündigung der Police

/ 20.09.2018 / / 74

Einst wichtiger Baustein für die Altersvorsorge ist die Lebensversicherung vielen Verbrauchern heute eher ein Klotz am Bein. Aus unterschiedlichen Gründen, z.B. weil neuere Lebensversicherungspolicen nicht genug Rendite abwerfen, würden sich viele Versicherungsnehmer gerne wieder von ihr trennen.

Rücktritt von der Lebensversicherung – BGH stärkt Verbraucher IV ZR 173/15

/ 18.09.2018 / / 110

Verbraucher können auch noch Jahre nach Abschluss ihrer Lebensversicherung oder Rentenversicherung von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Voraussetzung ist, dass der Versicherer ihn nicht ordnungsgemäß über sein Rücktrittsrecht belehrt hat. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 25. Januar 2017 entschieden und damit die Rechte der Verbraucher beim Rücktritt / Widerspruch von der Lebensversicherung erheblich gestärkt […]

Keine Verwirkung oder Verjährung beim Widerspruch von Lebensversicherungen

/ 22.08.2018 / / 895

Die Lebensversicherung war für viele Verbraucher ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge oder auch für Finanzierungen. Angesichts sinkender Erträge wachsen immer mehr Verbrauchern aufgrund der Ihnen jährlich mitgeteilten Entwicklung ihrer Lebensversicherung „graue Haare“. Sie möchten ihre Police rückabwickeln, aber der Widerspruch wird vom Versicherer meist nicht anerkannt, oder es werden völlig unzureichende Auszahlungsbeträge vorgerechnet.

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