Geständnis erwartet: Die späte Reue von AUDI-Chef Stadler

/ 03.05.2023 / / 11

In einem war sich der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler lange treu: Wie kein anderer beteuerte er hartnäckig, niemals irgendwas von irgendwelchen Manipulationen im Rahmen des Dieselskandals gewusst zu haben. Nun sorgt eine in Aussicht gestellte Bewährung wohl doch für Gesprächsbereitschaft. Der Ex-Vorstandschef der AUDI AG hat durch seinen Anwalt angekündigt, vor dem Landgericht München im […]

Schadenersatz im Abgasskandal Audi Q7 – LG Kiel 4 O 281/20

/ 06.07.2021 / / 132

Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser hat im Abgasskandal Schadenersatz für den Käufer eines Audi Q7 durchgesetzt. Das Landgericht Kiel hat mit Urteil vom 2. Juli 2021 entschieden, dass Audi das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 4 O 281/20).

Abgasskandal EA 288 – Vorsicht vor verstecktem Update bei VW, Audi, Seat oder Skoda

/ 17.03.2021 / / 354

Bei einem sogenannten Werkstattupdate sollten VW-Besitzer – auch Skoda, Seat und Audi – in diesen Tagen sehr aufmerksam sein. Es steht zu befürchten, dass Werkstattaufenthalte genutzt werden, um bei Modellen mit EA288-Dieselmotoren neben der Service-Maßnahme ein weiteres Update  ohne Wissen des Kunden aufzuspielen – dabei geht es dann um Fehler im SCR-System bei der Abgasreinigung. […]

Schadenersatz für Audi A6 im Abgasskandal – LG Flensburg 2O 93/20

/ 15.03.2021 / / 120

Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser hat im Abgasskandal zum wiederholten Mal Schadenersatz gegen die Audi AG durchgesetzt. Das Landgericht Flensburg hat mit Urteil vom 12. März 2021 entschieden, dass die Audi AG einen Audi A6 3,0 Liter TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 2 O 93/20).

Schadenersatz für Audi A6 im Abgasskandal – LG Kiel 5 O 135/20

/ 16.02.2021 / / 72

Das Landgericht Kiel hat die Audi AG im Abgasskandal ein weiteres Mal verurteilt. Wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung muss der Autohersteller einen Audi 6 Avant 3,0 TDI zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten, entschied das LG Kiel mit Urteil vom 10. Februar 2021 (Az.: 5 O 135/20).

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