verbraucherschutz.tv führt seit über zwei Jahren einen Thread zum Thema „web.de“ und gibt damit Usern, die eher unfreiwillig einen Vertrag mit dem Anbieter eingegangen sind die Möglichkeit, sich auszutauschen. Immer wieder wird gefragt: „Wie erreiche ich die denn überhaupt?“, denn der Freemail-Provider war lange Zeit per email gar nicht zu erreichen. Das Landgericht Koblenz hat web.de nun dazu verurteilt, auch für Kundenkontakte eine funktionierende email-Adresse vorzuhalten. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte dagegen geklagt.
In der Vergangenheit hatte es unter „Support“ für nicht zahlende User nur eine kostenpflichtige Rufnummer gegeben und eine Auflistung der oft gestellten Fragen. Nur zahlende User dürfen die 0721-9609997 anrufen.
Fragen an info@web.de wurden automatisiert beantwortet, obwohl der Gesetzgeber eine elektronische Kontaktmöglichkeit in jedem Impressum fordert. Doch statt Kontakt gab’s nur eine elektronische Stimme: „Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen erneut an den zuständigen Ansprechpartner. […] Wir freuen uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen konnten und wünschen Ihnen weiterhin gute Kommunikation mit WEB.DE. Diese E-Mail wurde durch ein automatisiertes System erzeugt. Individuelle Anfragen zu Diensten und Produkten von WEB.DE können über diese E-Mail-Adresse nicht bearbeitet werden.“
In der Urteilsbegründung schreibt das zuständige Landgericht Koblenz: „Die Art und Weise der Reaktion der Beklagten auf Anfragen von Verbrauchern […] verstößt gegen § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG. Danach müssen Diensteanbieter für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien unter anderem Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post bereithalten.“
Web.de hat mittlerweile den Kontaktmodus optimiert. Wie auf das noch nicht rechtskräftige Urteil reagiert wird, steht noch nicht fest.