Alpha Internet Services GmbH

/ 04.09.2023 / / 15

Die in Deutschland ins Handelsregister eingetragene Firma Alpha Internet Services GmbH betreibt mehrere Datingportale. Beispiele sind

  • 50slove.de
  • affaerentreff.de

Versprochen wird ein ausgesprochen seriöses Dating. Viele Nutzer sind sich aber eines Vertragsschlusses gar nicht bewusst und erhalten völlig überraschend Rechnungen, Mahnungen und sogar Inkassoforderungen für einen angeblichen Vertrag mit der Alpha Internet Services GmbH. Viele der angeblichen Kunden sind minderjährig, der deutschen Sprache nicht mächtig, es trifft aber auch erfahrene Internet-User, die davon überzeugt sind, dass es nicht zu einem Vertrag mit der Alpha Internet Services GmbH gekommen ist.

Dabei wirbt das Unternehmen z.B. mit besonders seriösem Dating. Tatsächlich melden sich jedoch immer wieder Betroffene bei mir, die Probleme mit der Alpha Internet Services GmbH haben.

Falls Sie auch zu den Opfern dieser Masche gehören, finden Sie auf der Homepage von Rechtsanwalt Hoffmann aus Kiel weitere Informationen, Tipps und Hinweise, wie Sie am besten reagieren sollten. Anfragen per Mail werden von unserer Seite nicht beantwortet, bitte erstellen Sie dazu ein Ticket unter https://www.verbraucherschutz.tv/meine-tickets.

Ist die Alpha Internet Services GmbH eine Abofalle?

Diese Frage mögen diejenigen beantworten, die sich “eingefangen” und übervorteilt fühlen.

Rechtsanwalt Hoffmann aus Kiel: “Wie bei den meisten Datingportalen kann man sich auch auf den Seiten der Alpha Internet Services GmbH wie etwa bei 50slove.de zunächst kostenlos anmelden. Ein Profil ist meist in wenigen Minuten erstellt. Nachvollziehbar ist allerdings auch, dass kein Unternehmen seine Dienste komplett kostenlos anbietet. Der volle Funktionsumfang der Portale kann daher erst dann genutzt werden, wenn man eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abschließt. ”

Besonders perfide: Wie jedes in der Datingbranche übliche Abo verlängert sich die Mitgliedschaft  automatisch, wenn man die Mitgliedschaft nicht rechtzeitig kündigt.  Da dies eingeplant ist und so aus einem relativ geringen “Schnupperbeitrag” eine doch stattliche Forderung wird, sprechen Anwälte aus dem Verbraucherschutzbereich hier von einer Abofalle.

Ein Widerspruch oder eine Kündigung ist nicht so einfach durchzusetzen, so verlangen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass man nur per Fax kündigen kann. Ob das bedeutet, dass Kündigungen und Widersprüche, die auf anderem Wege eingehen, unzulässig sind, mag vom Unternehmen zwar behauptet werden, ist juristisch aber sicherlich nicht haltbar.

Ra Hoffmann: “Selbstverständlich können Verträge auch in anderer Form bspw. per E-Mail oder per Brief gekündigt werden. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihre Kündigung so verschicken, dass Sie einen Nachweis über den Eingang Ihrer Kündigung erhalten. Dann kann sich das Unternehmen im Streitfall nicht darauf berufen, Ihre Kündigung nicht erhalten zu haben. ” Ein solcher Nachweis ist neben dem Faxprotokoll z.B. der email-Verlauf oder ein Einschreibebeleg.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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