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Vorsicht: Mails von Rechtsanwälten sind nicht immer echt

/ 26.10.2023 / / 606

Für das Herunterladen eines urheberrechtlich geschützten Films bitten Rechtsanwälte regelmäßig zur Kasse.  Wer so eine Mail bekommt, dem rutscht erst einmal das Herz in die Hose – allerdings: Oft stammen solche Mails nicht vom fordernden Anwalt. Betrüger wollen mit Identitätsddiebstahl  Geld verdienen. Wer im Text der Mails über die Links fährt, sieht, dass die irgendwo nach Übersee verweisen – aber warum das alles?

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Identitätsdiebstahl

In einem aktuellen Fall haben Abzocker haben eine Kopie der Anwaltswebsite erstellt. Hier sollen sich die vermeintlich Abgemahnten verifizieren. Dazu müssen Vor- und Rückseite des Personalausweises hochgeladen werden. Wer das tut, der sitzt in der Falle und muss davon ausgehen, dass die Kopie des Ausweises und die dort hinterlegten Daten missbraucht werden für illegale Einkäufe, Kreditkartenbetrug etc – also für alles, was man nach einem gelungenen Identitätsdiebstahl so anfangen kann.

Der Rechtsanwalt selbst hat mit der Sache absolut gar nichts zu tun, er ist der eigentlich Leidtragende, da sich alle Opfer erst einmal an ihn wenden werden. Die Tatsache, dass ein solches Abmahnschreiben sogar den Herausgeber eines Verbraucherschutzforums erreicht, zeigt deutlich, wie groß der Verteiler sein muss.

Dass die Abzocker sogar eine Namensdomain registrieren zeigt, dass man hier sehr zielstrebig vorgeht.

Unser Tipp: Vergessen Sie die Abmahnung. Sollten Sie Ausweisdokumente hochgeladen haben, dann bitte unbedingt Kontenlimits herabsetzen und möglichst alle Passworte tauschen.

Hier der Text des Anschreibens:

Sehr geerhter Herr Udo Schmallenberg,

wir nehmen Bezug auf unsere vorherige Abmahnung bezüglich der festgestellten Urheberrechtsverletzung durch das illegale Herunterladen eines geschützten Films über Ihren Internetanschluss.

 

Ihre IP-Adresse wurde durch eine eigenentwickelte, durch einen Sachverständigen begutachtete, Software der Firma LoogBerry ® Information Technologies GmbH, mit Sitz in Berlin, beweissicher protokolliert. Ein Gutachten der LoogBerry ® Software wurde von bereits involvierten Landgerichten als ein glaubwürdiges Ermittlungsinstrument anerkannt. Die ermittelten Informationen sind als gerichts- sowie beweissicher einklassifiziert worden.

 

Gemäß § 8 Abs. 1 TMG sind Sie als Inhaber des betroffenen Internetanschlusses verantwortlich für die festgestellte Urheberrechtsverletzung, die nach § 106 UrhG als unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke gewertet wird.

 

Trotz unserer vorherigen Aufforderung und Fristsetzung haben wir bis zum heutigen Datum keine Rückmeldung von Ihnen erhalten. Die von uns geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung liegt uns ebenfalls nicht vor. Aufgrund der Schwere der Urheberrechtsverletzung und der fehlenden Reaktion Ihrerseits sehen wir uns veranlasst, weitere rechtliche Schritte einzuleiten.

 

Zur Deckung des entstandenen Schadens durch die Urheberrechtsverletzung sowie der entstandenen Kosten für die Ermittlung und die außergerichtliche Verfolgung des Verstoßes fordern wir Sie auf, einen Betrag in Höhe von 500€ zu begleichen.

Also: Mails von Rechtsanwälten sind nicht immer unbedingt echt – bitte aufpassen.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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