Euro Verlag Service LTD – neues Unternehmen im Abofallen-Firmengeflecht

/ 06.08.2023 / / 140

Viele aktuell erfolgreich agierende Abofallen sind „ganz junge Hüpfer“, so auch die erst im März 2023 gegründete bulgarische Euro Verlag Service LTD. Allerdings ist davon auszugehen, dass durchaus „alte Hasen“ hinter all diesen Unternehmensgründungen stehen, und es ist auch davon auszugehen, dass nicht unbedingt Bulgaren hinter dem Abofallen-Startup stecken.

Daniel Loschelder

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Rechtsanwalt Daniel Loschelder ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz und IT-Recht bei Loschelder Leisenberg in München.

Die wettbewerbsrechtlich aufgestellte Kanzlei engagiert sich in der Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber Gewerbetreibenden.


Loschelder Leisenberg
loschelder@ll-ip.com
089 38 666 070

Die Euro Verlag Service LTD erschleicht sich über Cold Calls das Interesse und die Glaubwürdigkeit ihrer Opfer und zieht die Schlinge für die betroffenen Unternehmen mit einem Trickformularen zu. Dabei wird während des ersten Telefonkontaktes der Faden zu irgendeinem Marketing-Thema gesponnen. Im Fall der Euro Verlag Service LTD addieren sich berechnete Gesamtkosten für vermeintliche „Leistungen“ schon mal auf über 6000 Euro, je nach „Vertrag“, den man allein durch das Befassen mit dem Trickformular vermeintlich  akzeptiert hat.

Die verantwortlichen Personen der Betriebsleitung sind Yumit Karaarslan und Nurjan Naimova Abdurahman, die auch hinter dem Unternehmen Stadt Info Verlag Ltd und Online Verlag Service Ltd stehen, bzw. an diesen beteiligt sind. Auch bestehen Beziehungen zur DC Call Connect GmbH, zur Die Verwaltungs UG und zum CED Verlag (UG). Rechtsanwalt Loschelder: „All diese Unternehmen arbeiten mit der gleichen Masche, variieren eigentlich nur in der Form der Vertragsgestaltung und der Rechnungsabwicklung!“

Demnach wird die Abofalle auch von der Euro Verlags Service LTD nicht neu erfunden. Nach Cold Call und Trick-Fax kommt die Rechnung, angeblich für Vermittlung von Branchenbuch-Einträgen und/oder Anzeigen in lokalen Medien

„Und die Rechnung sollte nicht bezahlt werden“, rät Rechtsanwalt Loschelder und bietet an, die Forderung grundsätzlich und endgültig abzuwehren.

Eine solche Forderung hat man schnell am Hals. Selbst das angebotene Kündigungsschreiben ist letzten Endes nicht mehr als die Unterschrift unter dem Vertrag mit mehreren Laufzeiten zu insgesamt 6000 Euro. Wer kündigt, umgeht vielleicht der „Kündigungsfalle“, denn wer bezahlt, ohne das Abo zu kündigen ist nicht raus aus der Nummer, sondern bekommt nach kurzer Zeit  wieder eine Rechnung. Eine Kündigung hebt aber die im Raum stehende Forderung nicht auf, daher sollte sie nicht unterschrieben werden

Da es im B2B keine aus dem Verbraucherrecht bekannten Widerspruchsmöglichkeiten gibt, muss  die Forderung entsprechend wirksam juristisch begründet werden, damit sie in einer späteren Auseinandersetzung auch Hand und Fuß hat und gerichtsfest ist. Strategie der Kanzlei Loschelder Leisenberg ist die Argumentation rund um die Unzulässigkeit von unerwünschten Werbeanrufen. Ein auf Basis eine ungewünschten und überraschenden Anrufs abgemachter Vertrag ist nicht gültig, demnach ergibt sich auch keine Zahlungsverpflichtung.

Allerdings ist immer etwas Vorsicht geboten, daher sollte Forderungsabwehr im geschäftlichen Bereich auch Anwälten für gewerblichen Rechtsschutz überlassen werden. Loschelder: „Eine nicht widersprochene Inkassoforderung kann schnell zu einem Mahnbescheid führen, sogar Schufa-Einträge sind denkbar. Zudem ist es wichtig, unbedingt Fristen einzuhalten, um die strittige Forderung nicht über Nacht amtlich zu machen“.

Rechtsanwalt Loschelder steht Opfern von Abofallen gern als Ansprechpartner zur Verfügung

Hier mehr über die Euro Verlag Service Limited erfahren

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