Autroreparatur

TÜV ist überzogen – Was nun?

/ 05.10.2022 / / 26

Auch wenn wir das Auto jeden Tag benutzen, so schauen doch die wenigsten Autofahrer regelmäßig auf ihre Plakette. So kann es schnell dazu kommen, dass der TÜV abgelaufen ist, ohne dass man es bemerkt hat. Doch was ist zu tun, wenn der TÜV bereits abgelaufen ist und droht nun eine Strafe?

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Wie lange darf der TÜV überzogen werden?

War es vor einigen Jahren noch möglich, den TÜV bis zu drei Monate zu überziehen, wird dies heutzutage mit einem Bußgeld geahndet. Der TÜV erhebt allerdings selbst kein Bußgeld an den Halter, der die Hauptuntersuchung nicht rechtzeitig durchführen lassen hat, doch wenn der Fahrer mit dem PKW in einer Verkehrskontrolle auffällt, wird die Polizei ein Bußgeld ausstellen. Der TÜV wird auch die zuständige Behörde nicht über den abgelaufenen TÜV-Status informieren.

Wie kann man erkennen, dass der TÜV fällig ist?

Normalerweise lernen Fahrschüler in der Fahrschule, worauf sie achten müssen, um den TÜV Status kontrollieren zu können. Dies lässt sich nämlich anhand der Plakette auf dem hinteren Nummernschild erkennen. Die runde Plakette enthält in der Mitte das Jahr, in dem der Wagen wieder beim TÜV vorgestellt werden muss, sowie im oberen Bereich die Monatszahl, in dem wieder TÜV fällig ist. Aber auch im Fahrzeugschein lässt sich das Datum für die nächste Hauptuntersuchung erkennen.

Mit welcher Strafe muss man rechnen, wenn der TÜV überzogen wurde?

Die Strafe ist abhängig von der Zeit, die seit dem abgelaufenen TÜV verstrichen ist. Ist der TÜV seit zwei Monaten fällig, so droht ein Bußgeld von 15 Euro. Sind schon vier Monate vergangen, ohne dass man den TÜV machen ließ, werden 25 Euro veranschlagt. Wurde der TÜV bereits seit einem halben Jahr nicht kontrolliert, so müssen Fahrer 60 Euro Strafe zahlen. Bei acht Monaten ohne TÜV wird neben dem Bußgeld auch ein Punkt in Flensburg fällig.

Muss man mehr zahlen, wenn man beim TÜV ein überzogenes Auto vorstellt?

Nein, die Kosten für die Hauptuntersuchung bleiben auch dann gleich, wenn das Auto bereits über dem TÜV-Datum gefahren wurde. Wird der PKW jedoch vorgestellt und sind mehr als zwei Monate verstrichen, so muss der Prüfer eine erweiterte Inspektion, auch als Ergänzungsprüfung bekannt, durchführen, die etwa zwanzig Prozent teurer als die reguläre Hauptuntersuchung ist.

Wird die Plakette durch den TÜV rückdatiert?

Diese Praxis wird seit 2012 nicht mehr vollzogen. Wird ein Auto, dessen TÜV bereits im September abgelaufen ist, im Dezember bei der Prüfstelle vorgeführt, so wird die neue TÜV-Plakette auch auf den 12. Monat des Jahres ausgestellt.

Was ist, wenn das Auto nicht über den TÜV kommt?

Fällt das Auto bei der HU durch, so verlängert sich der TÜV automatisch um einen Monat. In diesem Zeitraum müssen Mängel behoben werden und das Auto zur Nachuntersuchung vorgestellt werden. Verstreicht dieser Monat, wird erneut eine vollumfängliche HU fällig.

Was ist bei einem Unfall?

Unfälle, bei denen Dritte zu Schaden kommen, werden auch von der KFZ-Haftpflicht übernommen, wenn der TÜV erloschen ist. Allerdings kann es sein, dass die Versicherung von ihrem Kunden einen Teil der übernommenen Schadensummer zurückverlangt. Dabei ist zu beachten, ob Mängel am PKW vorliegen und welche Mängel vorliegen.

Was tun, wenn der TÜV abgelaufen ist?

Merkt man, dass der TÜV überschritten ist, sollte man schnellstmöglich einen Termin bei der Prüfstelle vereinbaren. Ist der TÜV in Fürth abgelaufen – KÜS HU Termin buchen. Termine lassen sich leicht über das Internet buchen. Nach dem TÜV ist man auf der sicheren Seite.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

 

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Verbraucherschutz

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961