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best-werbeportal24 – Was tun nach Rechnungen der Premium VFA AG

/ 18.09.2022 / / 483

Abofallen wie das best-werbeportal24 funktionieren seit Jahren, indem leichtgläubigen Unternehmern der Eindruck vermittelt wird, man habe einen Vertrag und müsse nun für eine Dienstleistung zahlen. Der Backlink ist wertlos, die Besucherzahlen gleich null. Aber man tut solchen Diensten Unrecht, wenn man ihnen nachsagt, dass sie nicht funktionieren.

Daniel Loschelder

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Rechtsanwalt Daniel Loschelder ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz und IT-Recht bei Loschelder Leisenberg in München.

Die wettbewerbsrechtlich aufgestellte Kanzlei engagiert sich in der Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber Gewerbetreibenden.


Loschelder Leisenberg
loschelder@ll-ip.com
089 38 666 070

Abofallen wie das best-werbeportal24 funktionieren seit Jahren, indem leichtgläubigen Unternehmern der Eindruck vermittelt wird, man habe einen Vertrag und müsse nun für eine Dienstleistung zahlen. Rechtsanwalt Loschelder aus München, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht, warnt aktuell vor den Machenschaften der Premium VFA AG mit Sitz in der Thurgauerstraße 117, 8152 Glattpark / Schweiz. Der Abofallenbetreiber nutzt die Masche „Telefonanruf“ und setzt nach angeblich rechtsverbindlichen Zusagen auf ein Vertragsverhältnis zur Nutzung des Branchendienstes best-werbeportal24.
Die Premium VFA AG ist im Dezember 2021 in das Handelsregister in Zürich eingetragen worden als Erbringer diverser Dienstleistungen, z.B. Handel mit Baumaterialien. Das Betreiben einer Abofalle hat sich wohl schnell als der lohnendere Geschäftszweck empfohlen.

Die Masche der Premium VFA AG folgt bekannten Mustern: Im Rahmen sogenannter Coldcalls wird am Telefon der Eindruck vermittelt, man handele im Auftrag der Suchmaschine Google und man müsse den Eintrag kontrollieren. Die Agents dieses Callcenters arbeiten sehr geschickt und fragen diverse Unternehmensdetails ab, wobei Wert gelegt wird, dass die Antwort „Ja“ häufig und gut verständlich aufgenommen wird.

Daraus wird dann im Anschluss ein angeblicher Vertragsschluss dokumentiert und die ahnungslosen Opfer werden mit einer Rechnung über bis zu 990 Euro jährlich über einen Zeitraum von 24 Monaten konfrontiert. Zahlt das Opfer nicht, dann folgen diverse Erinnerungen, Drohungen.

Die vermeintliche Dienstleistung, auf die der übertölpelte Kunde dann einen Anspruch hat: Er wird mit seinem Unternehmen im best-werbeportal24 gelistet.
Daniel Loschelder: „Aber ob hier ein Eintrag erfolgt oder nicht, ist unternehmerisch völlig unmaßgeblich, da das Portal keinerlei Rolle spielt und mit Angeboten wie etwa die Gelben Seiten überhaupt nicht vergleichbar ist.“

Nach Anruf Rechnung

„Gemeinschaftliches Engagement schafft Markttransparenz“ lobt die Premium VFA AG ihr Produkt als „Moderne Plattform“. Funktionieren tut das nicht, eingetragene Unternehmen werden selbst nach sehr eingeschränkter und konkreter Suche nicht gefunden.

Kaum hat man aufgelegt, steckt man schon inder Abofalle, dann kommt auch schon die Rechnung der Premium VFA AG.
Juristisch ist das klar: aus einem rechtswidrigen Anruf kann durchaus ein rechtswirksamer Vertrag entstehen. Aber das wissen halt viele nicht und die Taktik, einfach alles zu ignorieren, geht nicht immer auf. Aber auch wer zahlt, ist nicht raus aus der Falle, denn ganz geschickt wird verschleiert, dass das Abo gekündigt werden muss, will man sich nicht auf eine zweite Laufzeit einlassen.

Abwehr der Forderung

Die Anrufe, welche die Premium VFA AG durchführt oder durchführen lässt sind grundsätzlich rechtswidrig, allerdings weist Rechtsanwalt Loschelder auf ein wichtiges Detail hin: „Auch aus unzulässigen Anrufen können sich rechtsfähige Verträge entwickeln. Ein Widerrufsrecht steht den Opfern auch nicht zu, da sich die Premium VFA AG auf gewerbliche Kunden konzentriert die dieses Verbraucherrecht nicht in Anspruch nehmen können.“ Das Angebot selbst ist nicht rechtswidrig – nur nutzlos.
Die Forderung, so Loschelders Empfehlung, sollte juristisch sauber abgewehrt werden, denn einzuhaltende Fristen, in denen eine Abwehr möglich ist, laufen ab und es besteht die Gefahr, dass das Unternehmen einen rechtlichen Anspruch auf Zahlung erhält: „Das muss verhindert werden, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern!“

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Kategorien: Verbraucherschutz

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