Thermofenster

EuGH Urteil zum Thermofenster – § 826 oder § 823?

/ 07.08.2022 / / 33

Der Europäische Gerichtshof wird sich in diesen Tagen abschließend mit der Frage beschäftigen, ob das

Rechtsanwälte deutschlandweit bemühen sich aktuell um werbeträchtige Erklärversuche. Unsere Meinung: Sie machen es unnötig kompliziert, denn eigentlich muss bei der verhandlung von Klagen nur ein anderer Paragraf herangezogen werden. Das epische Gerangel darum, ob das Thermofenster absichtlich und zum Schaden der Verbraucher eingebaut wurde, entfällt.

§826 oder 823?

Hier mal der ein kurzer und prägnanter Erklärversuch.

Wenn der EuGH entscheidet, dass die Verwendung des Thermofenster grundsätzlich eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Verbraucher darstellt, dann können alle Diesel-PKW, die mit diesem Thermofenster ausgerüstet sind, Schadenersatz in Höhe des Kaufpreises, abzüglich des Nutzungsentgeltes, verlangen.

Alle deutschen Landgerichte und auch die weiteren Instanzen müssten Mercedes zwangsläufig zu Schadenersatz verurteilen – in allen derzeit noch zu entscheidenden und bei weiteren noch eingehenden Klagen.

Unerheblich ist dann

  • wie Mercedes und VW die Entscheidung, ein Thermofenster einzusetzen, begründen
  • ob das Kraftfahrtbundesamt einen Rückruf erlassen hat

Erheblich ist dann:

  • Gibt es eine Abschaltvorrichtung?
  • Wurde das Auto vor weniger als 10 Jahren gekauft (taggenau)
Verbraucherschützer sind sicher: “So weit geht die Freiheitsliebe deutscher Richter nicht!”

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Der Abgasskandal ist also noch lange nicht vorbei. Interessant ist das anstehende Urteil für Millionen von Mercedes-Besitzern und von Eigentümern von PKW, die den EA288 von Volkswagen inkl.Thermofenster verbaut haben –  vom T6 bis zum Golf 7.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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